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415.17 IUVAIU CH-ZH

Art. 2 : Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) (Beitritt)

: Interkantonale Universitätsvereinbarung
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Art. 2 : Interkantonale Universitätsvereinbarung

Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft

einer oder mehrerer universitärer Hochschulen und von Institutionen

im universitären Hochschulbereich regeln, gehen dieser Vereinbarung

vor, sofern sie die Grundsätze gemäss Artikel 3 nicht verletzen.

Grundsätze

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