415.17
IUVAIU
CH-ZH
Art. 2 : Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) (Beitritt)
: Interkantonale Universitätsvereinbarung
Art. 2 : Interkantonale Universitätsvereinbarung
Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft
einer oder mehrerer universitärer Hochschulen und von Institutionen
im universitären Hochschulbereich regeln, gehen dieser Vereinbarung
vor, sofern sie die Grundsätze gemäss Artikel 3 nicht verletzen.
Grundsätze