Art. 4 : Reglement über die Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden an der Universität Zürich
Art. 4
1 Die Dozierenden erhalten über eine technische Plattform Adressaten,
die Befragungsergebnisse für jede ihrer Lehrveranstaltungen in Form Modalitäten
von detaillierten Einzelberichten, die zu ihrer freien Verfügung stehen. Auswertungs-
Diese detaillierten Einzelberichte enthalten neben einer Beschreibung ergebnisse
der Ergebnisse für Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten
auch die freien Kommentare der Studierenden.
2 Die für die Studienprogramme verantwortlichen Personen erhalten
für die Lehrveranstaltungen ihres Zuständigkeitsbereiches sowohl die
in Abs. 1 beschriebenen detaillierten Einzelberichte als auch Ergebnis-
berichte mit aggregierten Auswertungen. Die aggregierten Auswer-
tungen fassen die Ergebnisse für Fragen mit vorgegebenen Antwort-
möglichkeiten auf den Ebenen von Studienprogrammen, Instituten
oder Seminaren zusammen. Die freien Kommentare von Studierenden
sind nicht enthalten.
3 Die Dekaninnen oder Dekane erhalten Ergebnisberichte mit
aggregierten Auswertungen für die Lehrveranstaltungen ihrer Fakul-
tät. Sie haben das Recht, über die für die Studienprogramme verant-
wortlichen Personen Einsicht in die detaillierten Ergebnisberichte zu
einzelnen Lehrveranstaltungen zu nehmen.
4 Die Universitätsleitung erhält von der mit der Durchführung der
Lehrveranstaltungsbeurteilung betrauten Stelle einen Bericht mit aggre-
gierten Auswertungen, der die Befragungsergebnisse für alle beurteil-
ten Lehrveranstaltungen auf den Ebenen von Studienprogrammen,
Instituten oder Seminaren sowie Fakultäten zusammenfasst. Dieser
Bericht darf keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Lehr-
veranstaltungen zulassen.
5 Die Vertreterinnen oder Vertreter der studentischen Fachvereine
erhalten aggregierte Ergebnisberichte für die Lehrveranstaltungen
ihres Faches.
1.7.15 - 89
3
415.121 Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden – R
6 Der Versand von Ergebnisberichten findet auf elektronischem
Wege statt und erfolgt an die im System SAP hinterlegten E-Mail-
Adressen, die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt sind. Sofern eine
Dozentin oder ein Dozent keine E-Mail-Adresse im Vorlesungsver-
zeichnis angegeben hat, werden die Berichte an die jeweiligen Access-
Adressen versendet.
Bericht-
erstattung