Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.121 CH-ZH

Art. 4 : Reglement über die Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden an der Universität Zürich

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Art. 4

1 Die Dozierenden erhalten über eine technische Plattform Adressaten,

die Befragungsergebnisse für jede ihrer Lehrveranstaltungen in Form Modalitäten

von detaillierten Einzelberichten, die zu ihrer freien Verfügung stehen. Auswertungs-

Diese detaillierten Einzelberichte enthalten neben einer Beschreibung ergebnisse

der Ergebnisse für Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten

auch die freien Kommentare der Studierenden.

2 Die für die Studienprogramme verantwortlichen Personen erhalten

für die Lehrveranstaltungen ihres Zuständigkeitsbereiches sowohl die

in Abs. 1 beschriebenen detaillierten Einzelberichte als auch Ergebnis-

berichte mit aggregierten Auswertungen. Die aggregierten Auswer-

tungen fassen die Ergebnisse für Fragen mit vorgegebenen Antwort-

möglichkeiten auf den Ebenen von Studienprogrammen, Instituten

oder Seminaren zusammen. Die freien Kommentare von Studierenden

sind nicht enthalten.

3 Die Dekaninnen oder Dekane erhalten Ergebnisberichte mit

aggregierten Auswertungen für die Lehrveranstaltungen ihrer Fakul-

tät. Sie haben das Recht, über die für die Studienprogramme verant-

wortlichen Personen Einsicht in die detaillierten Ergebnisberichte zu

einzelnen Lehrveranstaltungen zu nehmen.

4 Die Universitätsleitung erhält von der mit der Durchführung der

Lehrveranstaltungsbeurteilung betrauten Stelle einen Bericht mit aggre-

gierten Auswertungen, der die Befragungsergebnisse für alle beurteil-

ten Lehrveranstaltungen auf den Ebenen von Studienprogrammen,

Instituten oder Seminaren sowie Fakultäten zusammenfasst. Dieser

Bericht darf keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Lehr-

veranstaltungen zulassen.

5 Die Vertreterinnen oder Vertreter der studentischen Fachvereine

erhalten aggregierte Ergebnisberichte für die Lehrveranstaltungen

ihres Faches.

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3

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6 Der Versand von Ergebnisberichten findet auf elektronischem

Wege statt und erfolgt an die im System SAP hinterlegten E-Mail-

Adressen, die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt sind. Sofern eine

Dozentin oder ein Dozent keine E-Mail-Adresse im Vorlesungsver-

zeichnis angegeben hat, werden die Berichte an die jeweiligen Access-

Adressen versendet.

Bericht-

erstattung

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