Art. 3 : Reglement über die Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden an der Universität Zürich
Art. 3
1 Die Lehrveranstaltungsbeurteilungen erfolgen in regelmäs-
sigen Abständen. Die Universitätsleitung bestimmt die Häufigkeit und
die Modalitäten der Erhebungen, soweit diese im vorliegenden Regle-
ment nicht geregelt sind.
2 Für die Lehrveranstaltungsbeurteilung werden auf spezifische
Lehrveranstaltungstypen ausgerichtete Fragebogen verwendet, die von
der Universitätsleitung vorgegeben werden. Die Dozierenden der ein-
zelnen Lehrveranstaltungen haben die Möglichkeit, den Fragebogen
durch maximal drei zusätzliche Fragen zu ergänzen.8
3 Die für die Studienprogramme verantwortlichen Personen über-
mitteln der mit der operativen Durchführung der Lehrveranstaltungs-
beurteilungen betrauten Stelle die Angaben zu den in ihren Stu-
dienprogrammen angebotenen Lehrveranstaltungen, welche für die
Durchführung der Befragungen erforderlich sind.
4 Bei Lehrveranstaltungen, die gemeinsam von mehr als einem Stu-
dienprogramm oder mehreren Instituten oder Fakultäten angeboten
werden, gilt die hauptanbietende Organisationseinheit als Ansprech-
partnerin für die operative Durchführung der Lehrveranstaltungs-
beurteilungen.
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Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden - R 415.121
5 Die von der Universitätsleitung mit der Durchführung der Lehr-
veranstaltungsbeurteilung betraute Stelle informiert vor Beginn der
Vorlesungszeit alle Dozierenden ihrer Studienprogramme über die
Durchführung der Lehrveranstaltungsbeurteilungen und die damit
verbundenen Aufgaben der Dozierenden.8
6 Die Dozierenden weisen die Studierenden rechtzeitig und in
angemessener Weise auf die Lehrveranstaltungsbeurteilung hin. Der
Befragungszeitraum wird so festgelegt, dass der Befragung eine hinrei-
chende Anzahl von Lektionen oder von Lehrveranstaltungsangeboten
vorausgeht und den Dozierenden bis zum Ende der Lehrveranstaltung
genügend Zeit zur Besprechung der Ergebnisse mit den Studierenden
bleibt.
und Versand der