Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.121 CH-ZH

Art. 3 : Reglement über die Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden an der Universität Zürich

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Art. 3

1 Die Lehrveranstaltungsbeurteilungen erfolgen in regelmäs-

sigen Abständen. Die Universitätsleitung bestimmt die Häufigkeit und

die Modalitäten der Erhebungen, soweit diese im vorliegenden Regle-

ment nicht geregelt sind.

2 Für die Lehrveranstaltungsbeurteilung werden auf spezifische

Lehrveranstaltungstypen ausgerichtete Fragebogen verwendet, die von

der Universitätsleitung vorgegeben werden. Die Dozierenden der ein-

zelnen Lehrveranstaltungen haben die Möglichkeit, den Fragebogen

durch maximal drei zusätzliche Fragen zu ergänzen.8

3 Die für die Studienprogramme verantwortlichen Personen über-

mitteln der mit der operativen Durchführung der Lehrveranstaltungs-

beurteilungen betrauten Stelle die Angaben zu den in ihren Stu-

dienprogrammen angebotenen Lehrveranstaltungen, welche für die

Durchführung der Befragungen erforderlich sind.

4 Bei Lehrveranstaltungen, die gemeinsam von mehr als einem Stu-

dienprogramm oder mehreren Instituten oder Fakultäten angeboten

werden, gilt die hauptanbietende Organisationseinheit als Ansprech-

partnerin für die operative Durchführung der Lehrveranstaltungs-

beurteilungen.

2

Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden - R 415.121

5 Die von der Universitätsleitung mit der Durchführung der Lehr-

veranstaltungsbeurteilung betraute Stelle informiert vor Beginn der

Vorlesungszeit alle Dozierenden ihrer Studienprogramme über die

Durchführung der Lehrveranstaltungsbeurteilungen und die damit

verbundenen Aufgaben der Dozierenden.8

6 Die Dozierenden weisen die Studierenden rechtzeitig und in

angemessener Weise auf die Lehrveranstaltungsbeurteilung hin. Der

Befragungszeitraum wird so festgelegt, dass der Befragung eine hinrei-

chende Anzahl von Lektionen oder von Lehrveranstaltungsangeboten

vorausgeht und den Dozierenden bis zum Ende der Lehrveranstaltung

genügend Zeit zur Besprechung der Ergebnisse mit den Studierenden

bleibt.

und Versand der

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