415.115
CH-ZH
Art. 4 : Evaluationsreglement der Universität Zürich
Art. 4
1 Die Universitätsleitung erstellt in Zusammenarbeit mit der
Evaluationsstelle und den Fakultätsleitungen einen Rahmenplan sowie
eine jährliche Evaluationsplanung. Diese werden dem Universitätsrat
jährlich zur Genehmigung vorgelegt.
2 Der Rahmenplan erstreckt sich über den gesamten Evaluations-
zyklus und umfasst alle Einheiten der Universität. Die Detailplanung
erfolgt rollend und berücksichtigt namentlich die Ergebnisse aus den
Bereichen Akademische Führung und Lehrevaluation.
3 Die Einheiten gemäss § 6 können bei der Evaluationsstelle Eva-
luationen beantragen.
Verfahrens-
standards
C. Verfahren