415.115
CH-ZH
Art. 3 : Evaluationsreglement der Universität Zürich
Art. 3
1 Die Evaluationsstelle organisiert und begleitet die Evalua- Evaluations-
tionen. Sie kann zuhanden der zuständigen Stellen Empfehlungen ge-
mäss § 16 abgeben. Für die Belange der Medizinischen Fakultät bleibt