Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 3 : Evaluationsreglement der Universität Zürich

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Art. 3

1 Die Evaluationsstelle organisiert und begleitet die Evalua- Evaluations-

tionen. Sie kann zuhanden der zuständigen Stellen Empfehlungen ge-

mäss § 16 abgeben. Für die Belange der Medizinischen Fakultät bleibt

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