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415.113 CH-ZH

Art. 11 : Verordnung über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Zürich

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Art. 11

Die Universität kann die Entgegennahme von Spenden und

Sponsoringbeiträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

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Fundraising UZH 415.113

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