415.113
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Zürich
Art. 1
1 Diese Verordnung bezweckt die Förderung der Forschung Zweck und
und Lehre an der Universität durch Fundraising.
2 Sie regelt die Rahmenbedingungen und das Vorgehen bei der Ein-
werbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen
durch die Universität.
Gegenstand