Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.112 CH-ZH

Art. 5 : Finanzreglement der Universität Zürich

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Art. 5

Die Universität kann in ihrer Buchhaltung einen eigenen Buchführung

Kontenplan bewirtschaften, der in den kantonalen Kontenplan über-

führbar sein muss.

1. 1. 25-127

1

415.112

Finanzreglement der Universität Zürich

Anlage-

vermögen

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