Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.112 CH-ZH

Art. 4 : Finanzreglement der Universität Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4

1 Die Universitätsleitung übt die Aufsicht über das Rechnungs- Zuständigkeit

wesen aus.

2 Sie regelt die Buchführung und das interne Kontrollsystem.

← Art. 3 Finanzreglement der Universität Zürich Art. 5 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →