Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.111 UNIO CH-ZH

Art. 39 : Universitätsordnung der Universität Zürich (UniO)

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Art. 39

24, 34 1 Die Universität kann besondere Programme anbieten. Besondere

Diese führen nicht zu einem universitären Abschluss.

2 Die Erweiterte Universitätsleitung erlässt die entsprechenden Pro-

grammordnungen und regelt darin insbesondere, ob ECTS Credits oder

Zertifikate erlangt werden können.

Programme

* vetsuisse.ch/dokumente

1. 1. 25-127

13

415.111

§§ 40 und 41.24

Universitätsordnung der Universität Zürich (UniO)

Ziele

Module

Vorlesungs-

verzeichnis

Semester

2. Abschnitt: Lehrangebot27

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