414.57
CH-ZH
Art. 6 : Reglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im InformatikUnterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen
Art. 6
1 Die Studienleitung wird unterstützt durch ein Fachgremium
aus IKT-Fachleuten und erfahrenen Lehrpersonen (Beirat). Sie treffen
sich nach Bedarf.
2 Die Studienleitung ist verantwortlich für die Organisation und die
Qualität der Ausbildung.
III. Vorbereitung auf die Prüfung