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Art. 6 : Reglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im InformatikUnterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen

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Art. 6

1 Die Studienleitung wird unterstützt durch ein Fachgremium

aus IKT-Fachleuten und erfahrenen Lehrpersonen (Beirat). Sie treffen

sich nach Bedarf.

2 Die Studienleitung ist verantwortlich für die Organisation und die

Qualität der Ausbildung.

III. Vorbereitung auf die Prüfung

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