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CH-ZH
Art. 2 : Reglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im InformatikUnterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen
Art. 2
1 Die Diplomprüfung bildet den Abschluss der dreistufigen
berufspädagogisch-didaktischen Ausbildung zur IKT-Lehrperson an
Berufsschulen. Sie ist ein Staatsexamen.
2 Der/die Studierende hat nach der Absolvierung zweier Stufen
gemäss Studienplan das Recht, von der Studienleitung ein Zertifikat
zu verlangen, das eine Anstellung als Lehrperson obA ermöglicht.