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Art. 2 : Reglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im InformatikUnterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen

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Art. 2

1 Die Diplomprüfung bildet den Abschluss der dreistufigen

berufspädagogisch-didaktischen Ausbildung zur IKT-Lehrperson an

Berufsschulen. Sie ist ein Staatsexamen.

2 Der/die Studierende hat nach der Absolvierung zweier Stufen

gemäss Studienplan das Recht, von der Studienleitung ein Zertifikat

zu verlangen, das eine Anstellung als Lehrperson obA ermöglicht.

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