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Art. 9 : Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Art. 9

1 Die Eignungsbeurteilung beruht auf einer Standortbestim-

mung, die vor Studienbeginn stattfindet.

2 Treten während des Studiums Zweifel an der beruflichen Eignung

auf, wird eine erweiterte Eignungsbeurteilung eingeleitet.

3 Die Richtlinie zur Eignungsbeurteilung regelt das Verfahren.

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