414.55
CH-ZH
Art. 9 : Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 9
1 Die Eignungsbeurteilung beruht auf einer Standortbestim-
mung, die vor Studienbeginn stattfindet.
2 Treten während des Studiums Zweifel an der beruflichen Eignung
auf, wird eine erweiterte Eignungsbeurteilung eingeleitet.
3 Die Richtlinie zur Eignungsbeurteilung regelt das Verfahren.