Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.55 CH-ZH

Art. 6 : Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Art. 6

Die Studienpläne legen die allgemeinbildenden und/oder fach-

wissenschaftlichen Ergänzungsleistungen und den Zeitpunkt von deren

Nachweisen fest.

Immatrikulation § 7. Das Studium setzt eine Immatrikulation an der PHZH voraus.

Grundlagen

Eignungs-

beurteilung

Ausbildungs-

bereiche

B. Studium

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