414.55
CH-ZH
Art. 2 : Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 2
Die Studiengänge sollen die Absolventinnen und Absolventen Zielsetzung
berufsbegleitend für den Unterricht in der Berufsbildung qualifizieren.
Inhaltlich orientieren sich die Studiengänge an den Vorgaben des Bun-
des, namentlich an den Rahmenlehrplänen für Berufsbildungsverant-
wortliche. Die Verbindung von Theorie und Praxis stellt sicher, dass in
der Ausbildung berufspädagogische Handlungskompetenz erworben
wird.