Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.55 CH-ZH

Art. 2 : Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

Die Studiengänge sollen die Absolventinnen und Absolventen Zielsetzung

berufsbegleitend für den Unterricht in der Berufsbildung qualifizieren.

Inhaltlich orientieren sich die Studiengänge an den Vorgaben des Bun-

des, namentlich an den Rahmenlehrplänen für Berufsbildungsverant-

wortliche. Die Verbindung von Theorie und Praxis stellt sicher, dass in

der Ausbildung berufspädagogische Handlungskompetenz erworben

wird.

← Art. 1 Reglement zur Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen im Haupt und Nebenberuf an der Pädagogischen Hochschule Zürich Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →