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Art. 3 : Weisung zu Weiterbildungsveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Art. 3

10 1 Die Gebühren für Weiterbildungsveranstaltungen und de- Teilnahme- und

ren Annullation richten sich nach der Weisung zu den Gebühren der Annullations-

Pädagogischen Hochschule Zürich³.

gebühren

2 Die Berechnung der Gebühr für einen DAS-Lehrgang entspricht

jener für einen CAS-Lehrgang.12

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