414.419
CH-ZH
Art. 3 : Weisung zu Weiterbildungsveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 3
10 1 Die Gebühren für Weiterbildungsveranstaltungen und de- Teilnahme- und
ren Annullation richten sich nach der Weisung zu den Gebühren der Annullations-
Pädagogischen Hochschule Zürich³.
gebühren
2 Die Berechnung der Gebühr für einen DAS-Lehrgang entspricht
jener für einen CAS-Lehrgang.12