414.418
CH-ZH
Art. 8 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Art. 8
Dienstleistungen zugunsten Dritter unterstützen die gegen- Dienst-
seitige Durchdringung von Lehre, Forschung und Praxis.
leistungen