Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 6 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

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Art. 6

Die Regierungen der Trägerkantone können durch überein- 2. Veränderun-

stimmende Beschlüsse weitere Studienbereiche einführen und beste- gen

hende aufheben.

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