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Art. 49 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

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Art. 49

Die Interkantonale Vereinbarung über das Heilpädagogische Aufhebung

Seminar Zürich vom 19. März 1984 wird aufgehoben.

geltenden

Rechts

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