414.418
CH-ZH
Art. 47 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Art. 47
Die auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung gerichte- Vollstreckung
ten rechtskräftigen Verfügungen oder Entscheide der Hochschule ste- von Beschlüssen
hen hinsichtlich der Rechtsöffnung vollstreckbaren gerichtlichen Urtei- und
len gleich. Entscheiden