414.418
CH-ZH
Art. 37 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Art. 37
Für allfällige Bauten und für die Aufteilung der entsprechen- Bauten
den Aufwendungen bleiben besondere Vereinbarungen zwischen den
Trägerkantonen vorbehalten.