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Art. 28 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

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Art. 28

Der Voranschlag ist zusammen mit dem Kostenverteiler Voranschlag

rechtzeitig den Trägerkantonen zur Beschlussfassung zuzuleiten.

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