414.418
CH-ZH
Art. 28 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Art. 28
Der Voranschlag ist zusammen mit dem Kostenverteiler Voranschlag
rechtzeitig den Trägerkantonen zur Beschlussfassung zuzuleiten.