414.418
CH-ZH
Art. 24 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Art. 24
Beschwerdebefugnis und Verfahren richten sich nach den 3. Verfahren
einschlägigen Vorschriften des Sitzkantons.
III. Angehörige der Hochschule