414.418
CH-ZH
Art. 23 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Art. 23
Die Rekurskommission behandelt Beschwerden gegen Ver- 2. Zuständigkeit
fügungen und Entscheide des Hochschulrates.