414.418
CH-ZH
Art. 13 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Art. 13
Organe der Hochschule sind
1. der Hochschulrat;
2. die Schulleitung;
3. die Rekurskommission.
Hochschulrat
1. Zusammen-
setzung
2. Wahl und
Abberufung