Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.417 CH-ZH

Art. 8 : Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8

1 Die Erweiterungsstudien können in unregelmässigen Zeit- Durchführung

abständen angeboten werden. Der Entscheid liegt bei der Prorekto-

ratsleitung Ausbildung.

2 Sie kann eine Mindestteilnehmendenzahl festlegen.

← Art. 7 Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich Art. 9 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →