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Art. 5 : Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Art. 5

5 1 Zum Erweiterungsstudium Primarstufe (Schuljahre 1 und 2)

wird zugelassen, wer über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom

für die Primarstufe (Schuljahre 3 bis 8) verfügt.

2 Zum Erweiterungsstudium Unterstufe (Schuljahre 3 bis 5) wird

zugelassen, wer über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die

Kindergartenstufe verfügt.

3 Zum Erweiterungsstudium Primarstufe (Schuljahre 1 bis 8) wird

zugelassen, wer über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die

Kindergartenstufe oder die Kindergarten-Unterstufe verfügt.

Erweiterungs-

studium für ein

zusätzliches

Fach

Erweiterungs-

studium für eine

zusätzliche Stufe

C. Studienangebote und Studienstruktur

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