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CH-ZH
Art. 4 : Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 4
5 1 Zum Erweiterungsstudium für ein zusätzliches Fach zuge-
lassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die
a. über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erzie-
hungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom der betreffenden
Stufe verfügen oder
b. an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) ein kantonales
Stufendiplom Sekundarstufe I erworben haben.
2 Ausnahmsweise können Studierende der PHZH, welche die Zulas-
sungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, unter Vorbehalt des Erwerbs
des Stufendiploms zum Erweiterungsstudium zugelassen werden. Die
Prorektoratsleitung Ausbildung regelt die Einzelheiten.