Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.417 CH-ZH

Art. 4 : Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4

5 1 Zum Erweiterungsstudium für ein zusätzliches Fach zuge-

lassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die

a. über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erzie-

hungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom der betreffenden

Stufe verfügen oder

b. an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) ein kantonales

Stufendiplom Sekundarstufe I erworben haben.

2 Ausnahmsweise können Studierende der PHZH, welche die Zulas-

sungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, unter Vorbehalt des Erwerbs

des Stufendiploms zum Erweiterungsstudium zugelassen werden. Die

Prorektoratsleitung Ausbildung regelt die Einzelheiten.

← Art. 3 Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich Art. 5 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →