Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.417 CH-ZH

Art. 2 : Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

1 Für Erweiterungsstudien gelten, soweit dieses Reglement Verhältnis zu

keine abweichenden Regelungen trifft, die für die Regelstudiengänge den Vorschriften

anwendbaren Vorschriften.

für die Regel-

studiengänge

2 Die Zulassung setzt neben den Vorgaben der §§ 4 und 5 voraus,

dass die für die Regelstudiengänge statuierten Anforderungen zur

Gleichwertigkeit von Vorbildungsausweisen erfüllt werden.

← Art. 1 Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →