414.417
CH-ZH
Art. 2 : Reglement betreffend Erweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 2
1 Für Erweiterungsstudien gelten, soweit dieses Reglement Verhältnis zu
keine abweichenden Regelungen trifft, die für die Regelstudiengänge den Vorschriften
anwendbaren Vorschriften.
für die Regel-
studiengänge
2 Die Zulassung setzt neben den Vorgaben der §§ 4 und 5 voraus,
dass die für die Regelstudiengänge statuierten Anforderungen zur
Gleichwertigkeit von Vorbildungsausweisen erfüllt werden.