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414.417.2 PHZH CH-ZH

Reglement der Pädagogischen Hochschule Zürich zum kantonalen Stufenumstieg Sekundarstufe I (PHZH)

11 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

Dieses Reglement regelt den Studiengang zum Erwerb eines Zweck

kantonalen Zertifikats für die Sekundarstufe I für Primarlehrpersonen

mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung.

Soweit dieses Reglement keine abweichenden Bestimmungen Verhältnis zu

enthält, gelten die für den Regelstudiengang Sekundarstufe I anwend-

baren Vorschriften sowie das Reglement zum Erwerb eines zusätz-

lichen Stufendiploms an der Pädagogischen Hochschule Zürich.

den Vorschrif-

ten für den

Regelstudien-

gang

B. Studium

Zum Studium zugelassen werden Bewerberinnen und Bewer- Zulassung

ber, die

a. über ein altrechtliches Diplom als Primarlehrerin oder Primarleh-

rer verfügen,

b. während mindestens sechs Jahren an der Volksschule unterrichte-

ten und

c. einen qualifizierten Nachweis erfolgreicher Unterrichtstätigkeit

vorweisen können.

¹ Die Studiengebühr richtet sich nach der Verordnung über Studiengebühr

die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule³.

² Für Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz ausserhalb des

Kantons legt die Hochschulleitung eine kostendeckende Studiengebühr

fest.

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Kantonaler Stufenumstieg Sekundarstufe I (PHZH)

Studienaufbau

1 Der Studiengang umfasst 42 Kreditpunkte. Das Studium

kann berufsbegleitend zu einer Lehrtätigkeit, vorzugsweise auf Sekun-

darstufe I, absolviert werden.

2 Die Absolvierung der berufsintegrierten Module setzt eine gleich-

zeitige Unterrichtstätigkeit im entsprechenden Fach auf der Sekundar-

stufe I voraus.

3 Die Ausbildung findet sowohl im Rahmen von einzelnen Ver-

anstaltungen als auch in Blockwochen statt, wobei beide Unterrichts-

formate innerhalb von fixen Zeitfenstern angelegt sind.

Fächer

1 Der Studiengang setzt sich aus folgenden Fächern zusam-

men

a. Deutsch,

b. Mathematik,

c. Geschichte,

d. Geografie,

e. Bildnerisches Gestalten.

2 In begründeten Ausnahmefällen können andere Fächer aus dem

Fächerprofil des Regelstudiengangs Sekundarstufe I gewählt werden.

Die Auswahlmöglichkeit beschränkt sich auf Fächer, die im Rahmen

von Ergänzungsstudien angeboten werden.

3 Die Wahl eines anderen Fachs kann eine Verlängerung des Stu-

diums zur Folge haben.

4 Jeder Ausweis über eine Lehrbefähigung für ein Fach der Sekun-

darstufe I (Fachdiplom) kann ein Fach gemäss Absatz 1 ersetzen.

Eignungs-

verfahren

Studien-

anforderungen

Abschluss-

urkunde

Der Studienplan legt die für den Studiengang erforderlichen

Module fest. Mit dem Bestehen der Module sind die Studienanforde-

rungen erfüllt. Abschlussprüfungen sind keine abzulegen.

1 Das Studium wird mit einem kantonalen Zertifikat abge-

schlossen.

2 Die Zertifikatsurkunde enthält

a. die Personalien der Absolventin oder des Absolventen,

b. die Überschrift: «Zertifikat für die Sekundarstufe I des Kantons

Zürich»,

c. die Liste der absolvierten Fächer,

d. die Unterschrift der Rektorin oder des Rektors sowie der Abtei-

lungsleitung.

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Kantonaler Stufenumstieg Sekundarstufe I (PHZH)

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3 Zusätzlich zum Zertifikat wird eine Studienbestätigung ausgestellt.

Darin werden die besuchten Module und Kreditpunkte ausgewiesen.

C. Schlussbestimmungen

Dieses Reglement tritt auf den 1. September 2012 in Kraft Inkrafttreten

und wird in der kantonalen Gesetzessammlung und im Intranet publi-

ziert.

1 Dieses Reglement gilt bis Ende Frühlingssemester 2018. Geltungsdauer

Eine Zulassung erfolgt letztmals für das Herbstsemester 2016/17.

2 Für Studierende, die ihr Studium bis zum Aufhebungszeitpunkt

nicht beendet haben, behält es bis zum Studienabschluss Gültigkeit.

1 OS 67, 280; Begründung siehe ABI 2012, 1251.

2 LS 414.10.

3 LS 414.20.

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