Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 7 : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Art. 7

1 Wer einen Leistungsnachweis in einem Pflichtmodul end- Abweisung

gültig nicht besteht, wird vom betreffenden Fach oder Studiengang vom Studium

definitiv abgewiesen.

2 Wer ein Praktikum in der berufspraktischen Ausbildung bei der

Wiederholung nicht besteht, wird vom entsprechenden Studiengang

definitiv abgewiesen.

3 Fällt die Eignungsbeurteilung negativ aus, erfolgt die definitive

Abweisung vom Studium an der PHZH.4

II. Zwischenprüfungen

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