414.414
CH-ZH
Art. 7 : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 7
1 Wer einen Leistungsnachweis in einem Pflichtmodul end- Abweisung
gültig nicht besteht, wird vom betreffenden Fach oder Studiengang vom Studium
definitiv abgewiesen.
2 Wer ein Praktikum in der berufspraktischen Ausbildung bei der
Wiederholung nicht besteht, wird vom entsprechenden Studiengang
definitiv abgewiesen.
3 Fällt die Eignungsbeurteilung negativ aus, erfolgt die definitive
Abweisung vom Studium an der PHZH.4
II. Zwischenprüfungen