414.414
CH-ZH
Art. 4 : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 4
7 Der Studienplan beruht auf den Studienfächern gemäss An-
hang und legt die für die Studiengänge erforderlichen Module mit den
zugehörigen ECTS-Punkten sowie die weiteren zu erbringenden Leis-
tungen fest. Er kann insbesondere festlegen
a. welche Leistungen zum Basisstudium des Bachelorstudiengangs und
welche Leistungen zum Bachelorstudiengang der Sekundarstufe I
gehören und für den Bachelortitel erforderlich sind,
b. welche Leistungen erbracht sein müssen, um für weitere Module,
Prüfungen oder Praktika zugelassen werden.