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Art. 4 : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Art. 4

7 Der Studienplan beruht auf den Studienfächern gemäss An-

hang und legt die für die Studiengänge erforderlichen Module mit den

zugehörigen ECTS-Punkten sowie die weiteren zu erbringenden Leis-

tungen fest. Er kann insbesondere festlegen

a. welche Leistungen zum Basisstudium des Bachelorstudiengangs und

welche Leistungen zum Bachelorstudiengang der Sekundarstufe I

gehören und für den Bachelortitel erforderlich sind,

b. welche Leistungen erbracht sein müssen, um für weitere Module,

Prüfungen oder Praktika zugelassen werden.

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