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Art. 3 : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Art. 3

7 1 Ein Leistungsnachweis ist ein im Studium erbrachter Nach-

weis der erfolgreichen Teilnahme an einer oder mehreren Lehrveran-

staltungen. Ein bestandener Leistungsnachweis wird mit ECTS-Punkten

nach dem Europäischen Kreditpunktetransfer- und Akkumulierungs-

system (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS)

ausgewiesen.

2 Einzelne oder mehrere Leistungsnachweise können als Teilnoten

für eine Diplomprüfungsnote oder für eine Teilprüfungsnote Geltung

haben.

ten.

3 Die Richtlinie zu den Leistungsnachweisen regelt die Einzelhei-

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