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CH-ZH
Art. 3 : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 3
7 1 Ein Leistungsnachweis ist ein im Studium erbrachter Nach-
weis der erfolgreichen Teilnahme an einer oder mehreren Lehrveran-
staltungen. Ein bestandener Leistungsnachweis wird mit ECTS-Punkten
nach dem Europäischen Kreditpunktetransfer- und Akkumulierungs-
system (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS)
ausgewiesen.
2 Einzelne oder mehrere Leistungsnachweise können als Teilnoten
für eine Diplomprüfungsnote oder für eine Teilprüfungsnote Geltung
haben.
ten.
3 Die Richtlinie zu den Leistungsnachweisen regelt die Einzelhei-