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CH-ZH
Art. 2a : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 2a
4 1 Die berufliche Eignung wird in folgenden überfachlichen Eignungs-
Kompetenzbereichen geprüft
a. Kommunikation,
b. Kooperation,
c. Reflexion,
beurteilung
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Reglement über die Prüfungen an der PHΖΗ
d. Strukturierung,
e. Belastbarkeit.
2 Die Eignungsbeurteilung erfolgt während der berufspraktischen
Ausbildung oder im Rahmen von weiteren Veranstaltungen, Gesprä-
chen und Beobachtungen, die der Beurteilung der überfachlichen Kom-
petenzen dienen können. Es können externe Fachpersonen beigezo-
gen werden.
3 Die Eignungsbeurteilung wird in der Regel am Ende des ersten
Studienjahrs abgeschlossen.
4 Die Richtlinie zur Eignungsbeurteilung regelt die Einzelheiten.