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Art. 2 : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Art. 2

5 1 Es finden Zwischenprüfungen und Diplomprüfungen sowie Grundlagen

die Beurteilung der beruflichen Eignung statt, die sich auf die Bestim-

mungen dieses Reglements und die folgenden Regelungen der Pro-

rektoratsleitung Ausbildung stützen

a. Richtlinie zu den Leistungsnachweisen,

b. Richtlinie zu den Prüfungsmodalitäten,

c. Richtlinie zur Bachelor- und Masterarbeit,

d. Richtlinie zur Anrechnung von Vorleistungen,

e. Richtlinie zur Präsenzregelung,

f. Richtlinie zur Eignungsbeurteilung,

g. Prüfungsanforderungen,

h. Studienpläne.

2 Die Erlasse der Prorektoratsleitung Ausbildung werden in geeig-

neter Form veröffentlicht.

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