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CH-ZH
Art. 2 : Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 2
5 1 Es finden Zwischenprüfungen und Diplomprüfungen sowie Grundlagen
die Beurteilung der beruflichen Eignung statt, die sich auf die Bestim-
mungen dieses Reglements und die folgenden Regelungen der Pro-
rektoratsleitung Ausbildung stützen
a. Richtlinie zu den Leistungsnachweisen,
b. Richtlinie zu den Prüfungsmodalitäten,
c. Richtlinie zur Bachelor- und Masterarbeit,
d. Richtlinie zur Anrechnung von Vorleistungen,
e. Richtlinie zur Präsenzregelung,
f. Richtlinie zur Eignungsbeurteilung,
g. Prüfungsanforderungen,
h. Studienpläne.
2 Die Erlasse der Prorektoratsleitung Ausbildung werden in geeig-
neter Form veröffentlicht.