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414.411.9 CH-ZH

Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich

20 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (20)

Gesetzestext (20 Artikel)

1 Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen Zweck und

der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Ver- Geltungsbereich

anstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie

die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres

Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen.

2 Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anla-

gen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit

besonderen Bestimmungen ergänzt werden.

Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn Grundsatz

sie nicht für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürf-

nisse der PHZH benötigt werden.

B. Nutzungsbedingungen

Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung Nutzungs-

von Räumen und Anlagen, wenn

a. Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften

und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind,

b. Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Haus-

dienstes wiederholt oder krass missachtet werden,

c. der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Ver-

anstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den

Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen,

ausschluss

1. 1. 22-115

1

414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

d. die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder

zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwenden,

e. sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Ver-

anstaltende nicht verträglich ist,

f. die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden,

namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder

Organisation eine Thematik einseitig, propagandistisch oder extrem

darstellt.

1 Für das Tagungszentrum Schloss Au gilt folgende Nutzungs-

regelung

a. Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für

Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sitzungen, Konferenzen,

Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere

Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe

wie Feiern und Hochzeiten.

b. Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der

Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.

2 Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich

Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheri-

ger Einführung vermietet.

11 1 Die Nutzungszeiten gestalten sich in der Regel wie folgt.

Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen.

2 Die Nutzungszeiten des Campus sind vorbehältlich Abs. 4

a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 21.30 Uhr,

b. Samstag von 7.00 bis 16.30 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs

kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur An-

wendung).

3 Die Nutzungszeiten des Tagungszentrums Schloss Au sind vorbe-

hältlich Abs. 4

a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 23.00 Uhr,

b. Samstag von 7.00 bis 23.00, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr,

c. Sonntag 9.00 bis 22.00 Uhr.

4 An Sonntagen, an den gesetzlichen Feiertagen, während der be-

triebsfreien Zeit in den Weihnachtsferien sowie an den Nachmittagen

des Zürcher Sechseläutens und Zürcher Knabenschiessens bleiben die

Gebäude geschlossen. An Tagen vor Feiertagen gilt der Samstagsbe-

trieb.

5 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann

die Nutzungszeiten aus betrieblichen Gründen beschränken.

2

Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

414.411.9

6 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die

Nutzungszeiten analog § 3 Abs.1 der Weisung zur Allgemeinen Haus-

ordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich aufgrund begründeter

Anlässe oder aussergewöhnlicher Umstände beschränken.

1 Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH Verpflegung

und den von ihr zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über

Ausnahmen entscheidet das Eventmanagement bzw. das Tagungszent-

rum Schloss Au.7

2 Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfin-

den. Die Benutzung entsprechender Räumlichkeiten bzw. Flächen wird

verrechnet.11

7 Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Einhaltung

Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch der geltenden

von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen, Bestimmungen

Mitarbeitenden usw.) befolgt werden.

1 Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haf- Haftung und

tung ab.

2 Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen

Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haf-

ten für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personen-

schäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu ver-

sichern.

3 Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Haus-

dienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe

der Veranstaltung verursacht werden.

4 Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH.

Schäden

C. Nutzungsgesuch und Vertrag

7 Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an Nutzungs-

das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au. Sie ha- gesuche

ben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung ste-

hende Person oder Organisation offenzulegen.

7 1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Beurteilung

Au entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreserva- der Nutzungs-

tionskonzept der PHZH. Es wird geprüft, ob Gründe für einen Nut- gesuche

zungsausschluss gemäss § 3 vorliegen. Die Nutzung kann mit Auflagen

verbunden werden.

1. 1. 22-115

3

414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

2 Interessentinnen und Interessenten können ablehnende Entscheide

des Eventmanagements bzw. des Tagungszentrums Schloss Au innert

zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom

Verwaltungsdirektor überprüfen lassen.

3 Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten

und Anlagen.

Vertrag

1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss

Au schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen Ver-

trag in elektronischer oder Papierform über die externe Nutzung von

Räumlichkeiten oder Anlagen. Eine Untervermietung der Räumlich-

keiten ist untersagt.11

2 Eine Rückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht bean-

spruchten Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer

Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung ge-

mäss § 12 – nicht möglich.

3 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au

kann der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als

die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar

ist. § 13 bleibt vorbehalten.

Buchung

mittels Online-

Applikation

für den Campus

10 1 Das Eventmanagement kann Räumlichkeiten am Cam-

pus für Online-Buchungen freigeben.

2 Interessentinnen und Interessenten buchen die gewünschten Räume

mittels Online-Applikation. Die Buchung wird per E-Mail bestätigt, wo-

durch der Vertragsschluss zustande kommt.

Annullierungen

11 1 Annullierungen sind dem Eventmanagement bzw. dem

Tagungszentrum Schloss Au schriftlich oder per E-Mail (eventmanage-

ment@phzh.ch bzw. schloss.au@phzh.ch) mitzuteilen. Für die mittels

Online-Applikation getätigten Buchungen für Campus-Räumlichkei-

ten werden die Stornierungen direkt in der Online-Applikation vor-

genommen.

2 Die schriftliche Mitteilung wie auch die Stornierung der mittels

Online-Applikation getätigten Buchungen gelten als Rücktritt vom Ver-

trag. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rech-

nung gestellt.

3 Bei Annullierungen

a. bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an,

b. 29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs,

c. 10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.

4

Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

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Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor Rücktritt

ist jederzeit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom

Vertrag zurückzutreten, wenn

a. infolge höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der

reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden

kann,

b. Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen.

D. Tarife

7 1 Die Gebühren für die externe Nutzung von Räumen und Tarifordnung

Anlagen richten sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Wei-

sung.

2 Die Preise für das Verpflegungsangebot werden im Campus von

den Cateringpartnern und im Tagungszentrum Schloss Au von der Be-

triebsleitung bzw. den Cateringpartnern festgesetzt.

3 Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in den Tarifen und Preisen

inbegriffen.5

9 1 Auf begründetes Gesuch hin kann bei Grossveranstaltun- Ermässigung

gen von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder privaten Organisatio- und Erlass

nen mit ideeller Zwecksetzung der Tarif ermässigt oder die Nutzungs-

gebühr erlassen werden, wenn die Durchführung nichtwirtschaftlichen

Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt.

2 Die Hochschulleitung beschliesst jährlich, welche öffentlich-recht-

lichen Institutionen und privaten Organisationen mit ideeller Zweck-

setzung grundsätzlich von Tarifreduktionen oder Gebührenerlass pro-

fitieren können. Eine entsprechende Liste wird von der Verwaltungs-

direktorin oder dem Verwaltungsdirektor geführt.

3 Über konkrete Gesuche entscheidet die Verwaltungsdirektorin

oder der Verwaltungsdirektor. Gegen ablehnende Entscheide kann in-

nert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden.

4 Gruppen- und Seminarräume (bis 57 Personen) im Campus wer-

den der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerin-

nen- und Lehrerorganisationen, den Zürcher Verbänden der Schul-

präsidien und der Schulleiterinnen und -leiter sowie der kantonalen

Elternmitwirkungsorganisation für Sitzungen unentgeltlich zur Verfü-

gung gestellt.7

1. 1. 22-115

5

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Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

Zusätzliche

Gerätenutzun-

gen und Auf-

wendungen

Tarif-

änderungen

1 Die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung

eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleis-

tungen und die Kosten für die Behebung von Schäden werden nach

Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.7

2 Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.)

werden weiterverrechnet.

Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum

zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate überschrei-

tet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag

innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife.

Aufhebung von

Erlassen

E. Schlussbestimmungen

Diese Weisung ersetzt die Weisung zur Vermietung von Räu-

men der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007

sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen

Hochschule Zürich vom 19. März 2007.

6

1 OS 67, 89; Begründung siehe ABI 2012, 43.

2 Inkrafttreten: 1. April 2012.

3 LS 414.10.

4 LS 414.410.

5 Eingefügt durch B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; ABI 2012-09-14). In Kraft

seit 1. Dezember 2012.

6 Fassung gemäss B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; AB1 2012-09-14). In Kraft

seit 1. Dezember 2012.

7 Fassung gemäss B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABI 2018-06-08). In Kraft

seit 1. September 2018.

8 Aufgehoben durch B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABI 2018-06-08). In Kraft

seit 1. September 2018.

9 Fassung gemäss B vom 11. Juli 2019 (OS 74, 515; ABI 2019-07-19). In Kraft

seit 1. Januar 2020.

10 Eingefügt durch B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; ABI 2021-10-29). In Kraft

seit 1. Januar 2022.

11 Fassung gemäss B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; AB1 2021-10-29). In Kraft

seit 1. Januar 2022.

Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZΗ

Anhang

414.411.9

Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen

der Pädagogischen Hochschule Zürich

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Inbegriffene Leistungen7

Mit den Nutzungsgebühren gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs

werden folgende Leistungen abgegolten

a. Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck,

b. Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Stan-

dardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flip-

charts, Whiteboard, Pinnwand),

c. Endreinigung.

1.2 Nicht inbegriffene Leistungen

Zusätzliche Gerätenutzungen und Leistungen werden in Rechnung

gestellt, namentlich7

a. Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der

genutzten Räume und Anlagen,

b. Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen

durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Gar-

derobe, Abendkasse, technischer Support usw.),

c.11 weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abhol-

service für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen

durch das Schloss Au usw.),

d. Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume

und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägi-

gen Nutzung,

e. Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Über-

setzungsanlage usw.).

1.3 Tarifarten7

1 Für den Campus gelten folgende Tarife

a. Tagestarif (Abgeltung der Nutzung pro Tag) für eintägige und

mehrtägige Veranstaltungen,

1. 1. 22-115

7

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Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

b.º Semestertarif (Abgeltung der regelmässigen Nutzung über zehn

Wochen bis längstens für ein Semester, an maximal einem Tag pro

Woche). Der Semestertarif gilt für nichtgewinnorientierte Vereine

mit sportlicher oder kultureller Ausrichtung und ist für Sporthallen

und Musik-/Performance-Räume im Campus PH Zürich anwend-

bar.

a.

b.

2 Für das Tagungszentrum Schloss Au gelten folgende Tarife

Tagestarif (7.00–18.00 Uhr),

Abendtarif (18.00–23.00 Uhr),

c.11 Für Verlängerungen (23.00–1.00 Uhr) werden pro Stunde 25% des

Abendtarifs zusätzlich verrechnet.

3 Nutzen Veranstaltende die Räume und Anlagen über die verein-

barte Nutzungsdauer hinaus, werden pro angefangene Stunde 25%

des Tages- bzw. Abendtarifs verrechnet.11

4 Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden (inklusive Vor- und Nach-

bereitung) wird für alle Räume und Anlagen 1/2 des Tagestarifs ver-

rechnet. Eine Reduktion des Abendtarifs ist ausgeschlossen.

5 Bei einer mehrtägigen Nutzung wird ab dem 3. Tag ein Rabatt von

25% gewährt. Für Semestertarife entfällt der Rabatt.

1.4 Rechnungstellung7

1 Die Veranstaltungen werden nach der Durchführung in Rechnung

gestellt. Die Rechnungsstellung bei Semesternutzung erfolgt nach

Vertragsende.

2 Es kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleis-

tung verlangt werden.

2. Tarife Raum- und Anlagennutzung im Allgemeinen7

Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von

Angehörigen der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausser-

halb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung

an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstal-

tungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3).

Campus

Gruppenräume⁹

Raumtyp

Grösse

Max.

Plätze

Ausstattung

Tarif in Fr. Tarif in Fr.

pro Tag

pro Semester

(vgl. Ziff. 1.3

des Anhangs)

Gruppenraum

bis 50 m²

16 beweglich möbliert

300

8

Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

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Seminarräume

Raumtyp

Grösse

Max.

Plätze

Ausstattung

Tarif in Fr. Tarif in Fr.

pro Tag

pro Semester

(vgl. Ziff. 1.3

des Anhangs)

Seminarraum, klein bis 80 m²

30 Reihenbestuhlung

400

Seminarraum, mittel bis 120 m²

57 Reihenbestuhlung

600

Hörsaal, klein

bis 100 m²

80 fest möbliert

800

Hörsaal, mittel

bis 200 m²

150 ansteigend,

1 500

fest möbliert

Hörsaal, mittel

bis 200 m²

180 ansteigend,

1 500

fest möbliert

Hörsaal, gross

bis 500 m²

400 ansteigend,

2 500

fest möbliert

Spezialräume und Anlagen11

Raumtyp

Grösse

Max.

Plätze

Ausstattung

Tarif in Fr. Tarif in Fr.

pro Tag

pro Semester

(vgl. Ziff. 1.3

des Anhangs)

Foyer Sihlhof

100 m²

80

400

(nur in Kombination

mit Raumnutzung im

gleichen Gebäude)

Patio

237 m²

100 beweglich möbliert

300

Sporthalle 4

390 m²

387 Einfachhalle

1000

6 000

Sporthalle 1, 2

417 m²

400 einzelne Sporthalle

1 000

6 000

oder 3

in der Dreifachhalle

Sporthalle 1-3

1251 m²

1200 Dreifachhalle

2 800

16 800

Musik/Performance

162 m²

60 Sing-/Theaterraum

500

3 000

Schulküche

112 m²

16 inkl. Essraum

800

Atelier Kunst und

68 m²

16 Holz- oder

600

Design

Metallwerkstatt

Medien-/

bis 80 m²

18 Mac- und Windows- 1000

Informatikraum

Arbeitsplätze

Räumlichkeiten

300

bzw. Flächen

für Verpflegung

1. 1. 22-115

9

414.411.9

Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

Tagungszentrum Schloss Aul

11

Raumtyp

Grösse

Max.

Plätze

Ausstattung

Tarif in Fr.

pro Tag bzw. Abend

Seminarraum, klein

bis 50 m²

18

beweglich möbliert

250

Seminarraum, mittel

bis 80 m²

24

beweglich möbliert

350

Seminarraum, gross

bis 160 m²

60-120

beweglich möbliert

600

(Trotte 1 und 2)

Gruppenraum, klein

bis 30 m²

10

beweglich möbliert

150

Gruppenraum, gross

bis 40 m²

14

beweglich möbliert

250

Schlosshalle

180 m²

120

für kulturelle Nutzung

600

Gartensalon

65 m²

48

für Gastronomie

300

Salon Vert

54 m²

24

für Gastronomie

250

Herrenzimmer

40 m²

24

für Gastronomie

250

Bibliothek

94 m²

48

Lounge

250

Erdgeschoss

433 m²

800

Ganzes Schloss

1 200

Badehaus

48 m²

15

für Gastronomie

300

und kulturelle Nutzung

Trottenkeller

137 m²

100

für kulturelle Nutzung

300

3. Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au7, 11

Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum

Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen priva-

ten Organisationen zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstal-

tungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient

(bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltun-

gen im öffentlichen Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater

Organisation nach Ziff. 2, wobei am Wochenende ein Zuschlag von

Fr. 500 pauschal anfällt.

10

Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

414.411.9

Raumtyp

Grösse

Max.

Plätze

Austattung

Tarif in Fr.

pro Tag bzw. Abend

Seminarraum, klein

bis 50 m²

18

beweglich möbliert

400

Seminarraum, mittel

bis 80 m²

24

beweglich möbliert

600

Seminarraum, gross

bis 160 m²

60-120

beweglich möbliert

1 000

(Trotte 1 und 2)

Gruppenraum, klein

bis 30 m²

10

beweglich möbliert

200

Gruppenraum, gross

bis 40 m²

14

beweglich möbliert

400

Schlosshalle

180 m²

120

für kulturelle Nutzung

2000

Gartensalon

65 m²

48

für Gastronomie

600

Salon Vert

54 m²

24

für Gastronomie

500

Herrenzimmer

40 m²

24

für Gastronomie

500

Bibliothek

94 m²

48

Lounge

600

Erdgeschoss

433 m²

4 000

Ganzes Schloss

6 500

Badehaus

48 m²

15

für Gastronomie

300

und kulturelle Nutzung

Trottenkeller

137 m²

100

für kulturelle Nutzung

300

Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Zuschlag von Fr. 500 pau-

schal.11

4. Tarife Gerätenutzung Campus11

Gerät

Kopierer

Tarif in Fr.

schwarzweiss

0.10 pro Seite A4

0.20 pro Seite A3

farbig

0.20 pro Seite A4

Mikrofonanlage (Headset oder Handmikrofon)

Andere Geräte, soweit verfügbar

0.80 pro Seite A3

100 pro Veranstaltung

100 pro Veranstaltung

1. 1. 22-115

11

414.411.9

Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH

5. Tarife Gerätenutzung Tagungszentrum Schloss Au¹0

Gerät

Kopierer

Tarif in Fr.

schwarzweiss

0.10 pro Seite A4

0.20 pro Doppelseite A4

0.20 pro Seite A3

0.40 pro Doppelseite A3

farbig

0.20 pro Seite A4

0.40 pro Doppelseite A4

0.80 pro Seite A3

1.60 pro Doppelseite A3

Mikrofonanlage (Headset) im Innengebrauch

Aktivlautsprecher (Mikrofon) im Aussengebrauch

Videokonferenzanlage Trotte 1 und 2

Videokonferenzanlage mobil

Elektronischer Flipchart

Konzertflügel

Konzertflügel stimmen durch Schoekle, Thalwil

Andere Geräte, soweit verfügbar

6. Dienstleistungstarife¹¹

Dienstleistungen

Technischer Support

Eventmanagement (Anlassbetreuung)

Hausdienst

Reinigung

Kulturhistorische Führung Schloss Au

(pro 20 Personen je eine Leitung erforderlich)

12

100 pro Veranstaltung

50 pro Veranstaltung

250 pro Veranstaltung

150 pro Veranstaltung

90 pro Veranstaltung

200 pro Veranstaltung

auf Anfrage

100 pro Veranstaltung

Tarif in Fr.

120 pro Stunde

80 pro Stunde

80 pro Stunde

60 pro Stunde

250 pro Leitung

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