Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich
Inhaltsübersicht (20)
Gesetzestext (20 Artikel)
1 Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen Zweck und
der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Ver- Geltungsbereich
anstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie
die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres
Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen.
2 Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anla-
gen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit
besonderen Bestimmungen ergänzt werden.
Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn Grundsatz
sie nicht für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürf-
nisse der PHZH benötigt werden.
B. Nutzungsbedingungen
Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung Nutzungs-
von Räumen und Anlagen, wenn
a. Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften
und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind,
b. Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Haus-
dienstes wiederholt oder krass missachtet werden,
c. der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Ver-
anstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den
Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen,
ausschluss
1. 1. 22-115
1
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
d. die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder
zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwenden,
e. sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Ver-
anstaltende nicht verträglich ist,
f. die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden,
namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder
Organisation eine Thematik einseitig, propagandistisch oder extrem
darstellt.
1 Für das Tagungszentrum Schloss Au gilt folgende Nutzungs-
regelung
a. Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für
Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sitzungen, Konferenzen,
Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere
Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe
wie Feiern und Hochzeiten.
b. Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der
Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.
2 Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich
Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheri-
ger Einführung vermietet.
11 1 Die Nutzungszeiten gestalten sich in der Regel wie folgt.
Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen.
2 Die Nutzungszeiten des Campus sind vorbehältlich Abs. 4
a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 21.30 Uhr,
b. Samstag von 7.00 bis 16.30 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs
kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur An-
wendung).
3 Die Nutzungszeiten des Tagungszentrums Schloss Au sind vorbe-
hältlich Abs. 4
a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 23.00 Uhr,
b. Samstag von 7.00 bis 23.00, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr,
c. Sonntag 9.00 bis 22.00 Uhr.
4 An Sonntagen, an den gesetzlichen Feiertagen, während der be-
triebsfreien Zeit in den Weihnachtsferien sowie an den Nachmittagen
des Zürcher Sechseläutens und Zürcher Knabenschiessens bleiben die
Gebäude geschlossen. An Tagen vor Feiertagen gilt der Samstagsbe-
trieb.
5 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann
die Nutzungszeiten aus betrieblichen Gründen beschränken.
2
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
414.411.9
6 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die
Nutzungszeiten analog § 3 Abs.1 der Weisung zur Allgemeinen Haus-
ordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich aufgrund begründeter
Anlässe oder aussergewöhnlicher Umstände beschränken.
1 Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH Verpflegung
und den von ihr zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über
Ausnahmen entscheidet das Eventmanagement bzw. das Tagungszent-
rum Schloss Au.7
2 Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfin-
den. Die Benutzung entsprechender Räumlichkeiten bzw. Flächen wird
verrechnet.11
7 Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Einhaltung
Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch der geltenden
von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen, Bestimmungen
Mitarbeitenden usw.) befolgt werden.
1 Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haf- Haftung und
tung ab.
2 Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen
Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haf-
ten für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personen-
schäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu ver-
sichern.
3 Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Haus-
dienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe
der Veranstaltung verursacht werden.
4 Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH.
Schäden
C. Nutzungsgesuch und Vertrag
7 Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an Nutzungs-
das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au. Sie ha- gesuche
ben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung ste-
hende Person oder Organisation offenzulegen.
7 1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Beurteilung
Au entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreserva- der Nutzungs-
tionskonzept der PHZH. Es wird geprüft, ob Gründe für einen Nut- gesuche
zungsausschluss gemäss § 3 vorliegen. Die Nutzung kann mit Auflagen
verbunden werden.
1. 1. 22-115
3
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
2 Interessentinnen und Interessenten können ablehnende Entscheide
des Eventmanagements bzw. des Tagungszentrums Schloss Au innert
zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom
Verwaltungsdirektor überprüfen lassen.
3 Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten
und Anlagen.
Vertrag
1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss
Au schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen Ver-
trag in elektronischer oder Papierform über die externe Nutzung von
Räumlichkeiten oder Anlagen. Eine Untervermietung der Räumlich-
keiten ist untersagt.11
2 Eine Rückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht bean-
spruchten Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer
Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung ge-
mäss § 12 – nicht möglich.
3 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au
kann der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als
die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar
ist. § 13 bleibt vorbehalten.
Buchung
mittels Online-
Applikation
für den Campus
10 1 Das Eventmanagement kann Räumlichkeiten am Cam-
pus für Online-Buchungen freigeben.
2 Interessentinnen und Interessenten buchen die gewünschten Räume
mittels Online-Applikation. Die Buchung wird per E-Mail bestätigt, wo-
durch der Vertragsschluss zustande kommt.
Annullierungen
11 1 Annullierungen sind dem Eventmanagement bzw. dem
Tagungszentrum Schloss Au schriftlich oder per E-Mail (eventmanage-
ment@phzh.ch bzw. schloss.au@phzh.ch) mitzuteilen. Für die mittels
Online-Applikation getätigten Buchungen für Campus-Räumlichkei-
ten werden die Stornierungen direkt in der Online-Applikation vor-
genommen.
2 Die schriftliche Mitteilung wie auch die Stornierung der mittels
Online-Applikation getätigten Buchungen gelten als Rücktritt vom Ver-
trag. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rech-
nung gestellt.
3 Bei Annullierungen
a. bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an,
b. 29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs,
c. 10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.
4
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
414.411.9
Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor Rücktritt
ist jederzeit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom
Vertrag zurückzutreten, wenn
a. infolge höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der
reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden
kann,
b. Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen.
D. Tarife
7 1 Die Gebühren für die externe Nutzung von Räumen und Tarifordnung
Anlagen richten sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Wei-
sung.
2 Die Preise für das Verpflegungsangebot werden im Campus von
den Cateringpartnern und im Tagungszentrum Schloss Au von der Be-
triebsleitung bzw. den Cateringpartnern festgesetzt.
3 Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in den Tarifen und Preisen
inbegriffen.5
9 1 Auf begründetes Gesuch hin kann bei Grossveranstaltun- Ermässigung
gen von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder privaten Organisatio- und Erlass
nen mit ideeller Zwecksetzung der Tarif ermässigt oder die Nutzungs-
gebühr erlassen werden, wenn die Durchführung nichtwirtschaftlichen
Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt.
2 Die Hochschulleitung beschliesst jährlich, welche öffentlich-recht-
lichen Institutionen und privaten Organisationen mit ideeller Zweck-
setzung grundsätzlich von Tarifreduktionen oder Gebührenerlass pro-
fitieren können. Eine entsprechende Liste wird von der Verwaltungs-
direktorin oder dem Verwaltungsdirektor geführt.
3 Über konkrete Gesuche entscheidet die Verwaltungsdirektorin
oder der Verwaltungsdirektor. Gegen ablehnende Entscheide kann in-
nert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden.
4 Gruppen- und Seminarräume (bis 57 Personen) im Campus wer-
den der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerin-
nen- und Lehrerorganisationen, den Zürcher Verbänden der Schul-
präsidien und der Schulleiterinnen und -leiter sowie der kantonalen
Elternmitwirkungsorganisation für Sitzungen unentgeltlich zur Verfü-
gung gestellt.7
1. 1. 22-115
5
414.411.9
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
Zusätzliche
Gerätenutzun-
gen und Auf-
wendungen
Tarif-
änderungen
1 Die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung
eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleis-
tungen und die Kosten für die Behebung von Schäden werden nach
Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.7
2 Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.)
werden weiterverrechnet.
Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate überschrei-
tet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag
innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife.
Aufhebung von
Erlassen
E. Schlussbestimmungen
Diese Weisung ersetzt die Weisung zur Vermietung von Räu-
men der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007
sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen
Hochschule Zürich vom 19. März 2007.
6
1 OS 67, 89; Begründung siehe ABI 2012, 43.
2 Inkrafttreten: 1. April 2012.
3 LS 414.10.
4 LS 414.410.
5 Eingefügt durch B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; ABI 2012-09-14). In Kraft
seit 1. Dezember 2012.
6 Fassung gemäss B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; AB1 2012-09-14). In Kraft
seit 1. Dezember 2012.
7 Fassung gemäss B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABI 2018-06-08). In Kraft
seit 1. September 2018.
8 Aufgehoben durch B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABI 2018-06-08). In Kraft
seit 1. September 2018.
9 Fassung gemäss B vom 11. Juli 2019 (OS 74, 515; ABI 2019-07-19). In Kraft
seit 1. Januar 2020.
10 Eingefügt durch B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; ABI 2021-10-29). In Kraft
seit 1. Januar 2022.
11 Fassung gemäss B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; AB1 2021-10-29). In Kraft
seit 1. Januar 2022.
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZΗ
Anhang
414.411.9
Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen
der Pädagogischen Hochschule Zürich
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Inbegriffene Leistungen7
Mit den Nutzungsgebühren gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs
werden folgende Leistungen abgegolten
a. Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck,
b. Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Stan-
dardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flip-
charts, Whiteboard, Pinnwand),
c. Endreinigung.
1.2 Nicht inbegriffene Leistungen
Zusätzliche Gerätenutzungen und Leistungen werden in Rechnung
gestellt, namentlich7
a. Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der
genutzten Räume und Anlagen,
b. Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen
durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Gar-
derobe, Abendkasse, technischer Support usw.),
c.11 weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abhol-
service für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen
durch das Schloss Au usw.),
d. Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume
und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägi-
gen Nutzung,
e. Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Über-
setzungsanlage usw.).
1.3 Tarifarten7
1 Für den Campus gelten folgende Tarife
a. Tagestarif (Abgeltung der Nutzung pro Tag) für eintägige und
mehrtägige Veranstaltungen,
1. 1. 22-115
7
414.411.9
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
b.º Semestertarif (Abgeltung der regelmässigen Nutzung über zehn
Wochen bis längstens für ein Semester, an maximal einem Tag pro
Woche). Der Semestertarif gilt für nichtgewinnorientierte Vereine
mit sportlicher oder kultureller Ausrichtung und ist für Sporthallen
und Musik-/Performance-Räume im Campus PH Zürich anwend-
bar.
a.
b.
2 Für das Tagungszentrum Schloss Au gelten folgende Tarife
Tagestarif (7.00–18.00 Uhr),
Abendtarif (18.00–23.00 Uhr),
c.11 Für Verlängerungen (23.00–1.00 Uhr) werden pro Stunde 25% des
Abendtarifs zusätzlich verrechnet.
3 Nutzen Veranstaltende die Räume und Anlagen über die verein-
barte Nutzungsdauer hinaus, werden pro angefangene Stunde 25%
des Tages- bzw. Abendtarifs verrechnet.11
4 Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden (inklusive Vor- und Nach-
bereitung) wird für alle Räume und Anlagen 1/2 des Tagestarifs ver-
rechnet. Eine Reduktion des Abendtarifs ist ausgeschlossen.
5 Bei einer mehrtägigen Nutzung wird ab dem 3. Tag ein Rabatt von
25% gewährt. Für Semestertarife entfällt der Rabatt.
1.4 Rechnungstellung7
1 Die Veranstaltungen werden nach der Durchführung in Rechnung
gestellt. Die Rechnungsstellung bei Semesternutzung erfolgt nach
Vertragsende.
2 Es kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleis-
tung verlangt werden.
2. Tarife Raum- und Anlagennutzung im Allgemeinen7
Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von
Angehörigen der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausser-
halb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung
an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstal-
tungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3).
Campus
Gruppenräume⁹
Raumtyp
Grösse
Max.
Plätze
Ausstattung
Tarif in Fr. Tarif in Fr.
pro Tag
pro Semester
(vgl. Ziff. 1.3
des Anhangs)
Gruppenraum
bis 50 m²
16 beweglich möbliert
300
8
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
414.411.9
Seminarräume
Raumtyp
Grösse
Max.
Plätze
Ausstattung
Tarif in Fr. Tarif in Fr.
pro Tag
pro Semester
(vgl. Ziff. 1.3
des Anhangs)
Seminarraum, klein bis 80 m²
30 Reihenbestuhlung
400
Seminarraum, mittel bis 120 m²
57 Reihenbestuhlung
600
Hörsaal, klein
bis 100 m²
80 fest möbliert
800
Hörsaal, mittel
bis 200 m²
150 ansteigend,
1 500
fest möbliert
Hörsaal, mittel
bis 200 m²
180 ansteigend,
1 500
fest möbliert
Hörsaal, gross
bis 500 m²
400 ansteigend,
2 500
fest möbliert
Spezialräume und Anlagen11
Raumtyp
Grösse
Max.
Plätze
Ausstattung
Tarif in Fr. Tarif in Fr.
pro Tag
pro Semester
(vgl. Ziff. 1.3
des Anhangs)
Foyer Sihlhof
100 m²
80
400
(nur in Kombination
mit Raumnutzung im
gleichen Gebäude)
Patio
237 m²
100 beweglich möbliert
300
Sporthalle 4
390 m²
387 Einfachhalle
1000
6 000
Sporthalle 1, 2
417 m²
400 einzelne Sporthalle
1 000
6 000
oder 3
in der Dreifachhalle
Sporthalle 1-3
1251 m²
1200 Dreifachhalle
2 800
16 800
Musik/Performance
162 m²
60 Sing-/Theaterraum
500
3 000
Schulküche
112 m²
16 inkl. Essraum
800
Atelier Kunst und
68 m²
16 Holz- oder
600
Design
Metallwerkstatt
Medien-/
bis 80 m²
18 Mac- und Windows- 1000
Informatikraum
Arbeitsplätze
Räumlichkeiten
300
bzw. Flächen
für Verpflegung
1. 1. 22-115
9
414.411.9
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
Tagungszentrum Schloss Aul
11
Raumtyp
Grösse
Max.
Plätze
Ausstattung
Tarif in Fr.
pro Tag bzw. Abend
Seminarraum, klein
bis 50 m²
18
beweglich möbliert
250
Seminarraum, mittel
bis 80 m²
24
beweglich möbliert
350
Seminarraum, gross
bis 160 m²
60-120
beweglich möbliert
600
(Trotte 1 und 2)
Gruppenraum, klein
bis 30 m²
10
beweglich möbliert
150
Gruppenraum, gross
bis 40 m²
14
beweglich möbliert
250
Schlosshalle
180 m²
120
für kulturelle Nutzung
600
Gartensalon
65 m²
48
für Gastronomie
300
Salon Vert
54 m²
24
für Gastronomie
250
Herrenzimmer
40 m²
24
für Gastronomie
250
Bibliothek
94 m²
48
Lounge
250
Erdgeschoss
433 m²
800
Ganzes Schloss
1 200
Badehaus
48 m²
15
für Gastronomie
300
und kulturelle Nutzung
Trottenkeller
137 m²
100
für kulturelle Nutzung
300
3. Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au7, 11
Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum
Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen priva-
ten Organisationen zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstal-
tungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient
(bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltun-
gen im öffentlichen Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater
Organisation nach Ziff. 2, wobei am Wochenende ein Zuschlag von
Fr. 500 pauschal anfällt.
10
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
414.411.9
Raumtyp
Grösse
Max.
Plätze
Austattung
Tarif in Fr.
pro Tag bzw. Abend
Seminarraum, klein
bis 50 m²
18
beweglich möbliert
400
Seminarraum, mittel
bis 80 m²
24
beweglich möbliert
600
Seminarraum, gross
bis 160 m²
60-120
beweglich möbliert
1 000
(Trotte 1 und 2)
Gruppenraum, klein
bis 30 m²
10
beweglich möbliert
200
Gruppenraum, gross
bis 40 m²
14
beweglich möbliert
400
Schlosshalle
180 m²
120
für kulturelle Nutzung
2000
Gartensalon
65 m²
48
für Gastronomie
600
Salon Vert
54 m²
24
für Gastronomie
500
Herrenzimmer
40 m²
24
für Gastronomie
500
Bibliothek
94 m²
48
Lounge
600
Erdgeschoss
433 m²
4 000
Ganzes Schloss
6 500
Badehaus
48 m²
15
für Gastronomie
300
und kulturelle Nutzung
Trottenkeller
137 m²
100
für kulturelle Nutzung
300
Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Zuschlag von Fr. 500 pau-
schal.11
4. Tarife Gerätenutzung Campus11
Gerät
Kopierer
Tarif in Fr.
schwarzweiss
0.10 pro Seite A4
0.20 pro Seite A3
farbig
0.20 pro Seite A4
Mikrofonanlage (Headset oder Handmikrofon)
Andere Geräte, soweit verfügbar
0.80 pro Seite A3
100 pro Veranstaltung
100 pro Veranstaltung
1. 1. 22-115
11
414.411.9
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
5. Tarife Gerätenutzung Tagungszentrum Schloss Au¹0
Gerät
Kopierer
Tarif in Fr.
schwarzweiss
0.10 pro Seite A4
0.20 pro Doppelseite A4
0.20 pro Seite A3
0.40 pro Doppelseite A3
farbig
0.20 pro Seite A4
0.40 pro Doppelseite A4
0.80 pro Seite A3
1.60 pro Doppelseite A3
Mikrofonanlage (Headset) im Innengebrauch
Aktivlautsprecher (Mikrofon) im Aussengebrauch
Videokonferenzanlage Trotte 1 und 2
Videokonferenzanlage mobil
Elektronischer Flipchart
Konzertflügel
Konzertflügel stimmen durch Schoekle, Thalwil
Andere Geräte, soweit verfügbar
6. Dienstleistungstarife¹¹
Dienstleistungen
Technischer Support
Eventmanagement (Anlassbetreuung)
Hausdienst
Reinigung
Kulturhistorische Führung Schloss Au
(pro 20 Personen je eine Leitung erforderlich)
12
100 pro Veranstaltung
50 pro Veranstaltung
250 pro Veranstaltung
150 pro Veranstaltung
90 pro Veranstaltung
200 pro Veranstaltung
auf Anfrage
100 pro Veranstaltung
Tarif in Fr.
120 pro Stunde
80 pro Stunde
80 pro Stunde
60 pro Stunde
250 pro Leitung