414.410
CH-ZH
Art. 7 : Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 7
Die in den Leistungsbereichen zu erbringenden Leistungen
werden gestützt auf den gesetzlichen Leistungsauftrag und die Hoch-
schulstrategie koordiniert und weiterentwickelt.
Zielsetzung
2. Abschnitt: Ausbildung