414.410
CH-ZH
Art. 32 : Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich
Art. 32
1 Die PHZH erleichtert ihren Angehörigen durch Einrich-
tungen zur Kinderbetreuung die Erfüllung von Betreuungspflichten.
2 Sie setzt sich für die betriebliche Gesundheitsförderung ein.
3 Sie bietet ihren Studierenden psychologische Beratung an.
4 Für Anfragen Studierender, die das Studium betreffen, steht die
Sprechstunde des Rechtsdienstes zur Verfügung.
5 Die Hochschulleitung kann weitere soziale und kulturelle, ge-
sundheitsfördernde sowie auf sportliche Betätigung ausgerichtete Ins-
titutionen im Interesse der PHZH oder ihrer Angehörigen finanziell
oder anderweitig unterstützen.
6 Alle Einrichtungen können gemeinsam mit anderen Hochschulen
geführt werden.