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414.41 PHGLHEP CH-ZH

Art. 7b : Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG)

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Art. 7b

20 Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium für Quer- Studium für

einsteigende sind

a. vollendetes 30. Altersjahr,

b. Bachelorabschluss auf Hochschulstufe oder gleichwertige Ausbil-

dung,

c. mehrjährige Berufserfahrung,

d. erfolgreich abgeschlossenes Aufnahmeverfahren.

Quereinstei-

gende

1.10.24-126

3

414.41

Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG)

Lehrkräfte-

mangel

Persönliche

Voraussetzungen

Gliederung

des Studiums

Besonderheiten

für die

Sekundarstufe I

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