Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.41 PHGLHEP CH-ZH

Art. 22 : Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22

Die Pädagogische Hochschule kann Vorbereitungskurse für Vorbereitungs-

die Wiederaufnahme der Lehrtätigkeit oder für die berufsbezogene kurse

Umschulung führen.

← Art. 21 Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG) Art. 23 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →