Art. 7 : Hochschulordnung der Zürcher Hochschule der Künste
Art. 7
3 1 Die Hochschule ist in das Rektorat, die Departemente,
die Verwaltung und die Dossiers aufgeteilt.
2 Die dem Rektorat unterstellten Einheiten werden in einer Ge-
schäftsordnung festgehalten; diese ist von der Hochschulleitung zu ge-
nehmigen.
3 Es bestehen folgende Departemente mit den dazugehörenden Stu-
diengängen, Instituten und weiteren Einheiten
Departement Darstellende Künste und Film,
Departement Design,
Departement Kulturanalysen und Vermittlung,
Departement Fine Arts,
Departement Musik.
4 Die der Verwaltung unterstellten Abteilungen werden in einer Ge-
schäftsordnung festgehalten; diese ist von der Hochschulleitung zu ge-
nehmigen.
5 Die Dossiers
betreuen Querschnittaufgaben für die gesamte ZHdK und nehmen
koordinierende Funktionen wahr,
leisten konzeptionell-strategische und operative Arbeit; sie führen
Projekte durch.