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Art. 7 : Hochschulordnung der Zürcher Hochschule der Künste

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Art. 7

3 1 Die Hochschule ist in das Rektorat, die Departemente,

die Verwaltung und die Dossiers aufgeteilt.

2 Die dem Rektorat unterstellten Einheiten werden in einer Ge-

schäftsordnung festgehalten; diese ist von der Hochschulleitung zu ge-

nehmigen.

3 Es bestehen folgende Departemente mit den dazugehörenden Stu-

diengängen, Instituten und weiteren Einheiten

Departement Darstellende Künste und Film,

Departement Design,

Departement Kulturanalysen und Vermittlung,

Departement Fine Arts,

Departement Musik.

4 Die der Verwaltung unterstellten Abteilungen werden in einer Ge-

schäftsordnung festgehalten; diese ist von der Hochschulleitung zu ge-

nehmigen.

5 Die Dossiers

betreuen Querschnittaufgaben für die gesamte ZHdK und nehmen

koordinierende Funktionen wahr,

leisten konzeptionell-strategische und operative Arbeit; sie führen

Projekte durch.

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