Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Inhaltsübersicht (15)
Gesetzestext (15 Artikel)
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der
ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ den Masterstudiengang Circular
Economy Management.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Anhang
genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
1 Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- oder Teilzeitstu- Studium und
dium angeboten werden.
Umfang
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.
An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Master- Anrechnung
ebene erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem von ECTS-
Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entschei- Credits
det über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen Voraus-
werden zum Studium zugelassen
a. Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studien-
gang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens
4,50,
setzungen
1. 1. 25-127
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Masterstudiengang Circular Economy Management
b. Bachelorabschluss in einem naturwissenschaftlichen Studiengang von
180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50,
c. Bachelorabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang
von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50.
2 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. einen mit «gut» bestandenen Nachweis von Englischkenntnissen auf
Stufe B2 gemäss Common European Framework of Reference for
Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Erst- oder
Hauptsprache (bisherige Schulsprache) ist,
b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
3 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-
lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden,
wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt
bei der Studiengangleitung.
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
C. Module
Modulsprache
und Durch-
führung
1 Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.
2 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
3 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten
Wahlpflichtmodul.
Bestehen von
Modulen
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
4 1 Ein Modul ist bestanden, wenn
a.
die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs-
nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende
oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
Expertinnen
und Experten
5 1 In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass
Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen,
insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen
werden.
2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera-
tende Funktion.
2
Masterstudiengang Circular Economy Management
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5 1 Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungs- Nachbesserung
nachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschrei- oder Nach-
bung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 prüfung
erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00
vergeben werden.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und
Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.
5 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Wiederholung
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung von Modulen
legt Termine und Modalitäten fest.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
5 Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a. alle erforderlichen Module bestanden und
b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Bestehens-
voraussetzungen
5 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Abschlussnote
Noten der gemäss Anhang relevanten Module. Die Modulnoten wer- a. Allgemein
den nach ECTS-Credits gewichtet.
5 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten b. ECTS-Credits
die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich
ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech-
nung der Abschlussnote herangezogen.
aus Wahlpflicht-
modulen
ZHAW in Circular Economy Management» abgeschlossen.
1 OS 77, 430; Begründung siehe AB1 2022-07-29.
2 Inkrafttreten: 1. Oktober 2022.
3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 416; AB1 2024-09-27). In
Kraft seit 1. Dezember 2024.
5 Nummerierung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 416; ABI 2024-09-27).
In Kraft seit 1. Dezember 2024.
1. 1. 25-127
3
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Masterstudiengang Circular Economy Management
Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular
Economy Management an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular
Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS)
noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann
bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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