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Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

16 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (16)

Gesetzestext (16 Artikel)

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an

der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Inter-

national Business.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Anhang

genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

5 1 Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten. Studium und

2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits7. Umfang

An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene Anrechnung

erworbene ECTS-Credits7 werden während sechs Jahren ab dem Semes- von ECTS-

Credits7

ter ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über

Ausnahmen.

B. Zulassung zum Studium

10 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen Voraus-

werden zum Studium zugelassen:5

a. Bachelorabschluss in Business Administration von 180 ECTS-Cre-

dits mit mindestens guten Leistungen,

setzungen

a. Anforderun-

gen an den

Bachelor-

b. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studien- abschluss

gang von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen.

1. 1. 25-127

1

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International Business an der ZHAW

2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der

Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.

3 Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die

nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznach-

weis bestehen.

4 Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.

b. Zusätzliche

Zulassungs-

voraussetzungen

8,9 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

a. einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Com-

mon European Framework of Reference for Languages (CEFR)

erbringen, sofern Englisch nicht ihre Muttersprache ist,

b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

2 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

Endgültige

Abweisung an

einer anderen

Hochschule

7 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-

lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden,

wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei

der Studiengangleitung.

Modulsprache

und

Durchführung

C. Module

1 Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.

2 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.

3 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten

Wahlpflichtmodul.

Bestehen von

Modulen

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

12 1 Ein Modul ist bestanden, wenn

a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder

Expertinnen

und Experten

b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.

2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs-

nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende

oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.

In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass

Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen,

insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen

werden.

2

International Business an der ZHAW

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1 Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungs- Nachbesserung

nachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschrei- oder

bung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 Nachprüfung

erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00

vergeben werden.

2 Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und

Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.

10 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise Wiederholung

des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.

von Modulen

E. Studienabschluss und Masterdiplom

11 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science Titel

ZHAW in International Business» abgeschlossen.

7 Der Mastertitel wird vergeben, wenn

a. alle erforderlichen Module bestanden und

b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

Bestehens-

voraussetzungen

7 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Abschlussnote

Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach

ECTS-Credits gewichtet.

6 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gel- Überzählige

ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

2 Die Studiengangleitung regelt,

a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche

Wahlpflichtmodule überzählig sind.

3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech-

nung der Abschlussnote herangezogen.

ECTS-Credits

aus Wahlpflicht-

modulen

1 OS 71, 120; Begründung siehe ABI 2016-02-26. Vom Fachhochschulrat geneh-

migt am 9. Februar 2016.

2 Inkrafttreten: 1. Mai 2016.

3 LS 414.252.3.

1. 1. 25-127

3

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4

4 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 121; ABI 2017-01-13). In

Kraft seit 1. April 2017.

5 Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 58; ABI 2017-11-17). In Kraft

seit 1. Februar 2018.

6 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABI 2019-11-01). In Kraft

seit 1. April 2020.

7 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABI 2019-11-01). In Kraft

seit 1. April 2020.

8 Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABI 2019-11-01). In

Kraft seit 1. April 2020.

9 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 22; ABI 2021-10-29). In Kraft seit

1. Februar 2022.

10 Fassung gemäss B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 22; ABI 2021-10-29). In Kraft seit

1. Februar 2022.

11 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 521; ABI 2022-08-19). In Kraft seit

1. Januar 2023.

12 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 414; ABI 2024-09-27). In

Kraft seit 1. Dezember 2024.

International Business an der ZHAW

Anhang

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zur Studienordnung für den Masterstudiengang

International Business an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Interna-

tional Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen-

schaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in

die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Bildung

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur

bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

1. 1. 25-127

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