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Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

19 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (19)

Gesetzestext (19 Artikel)

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an

der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Wirt-

schaftsinformatik.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Anhang

genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

1 Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten. Studienform

2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von 90 und Umfang

ECTS-Credits.

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits Anrechnung

werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerech- von ECTS-

net. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

Credits

B. Zulassung zum Studium

5 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen Voraus-

werden zum Studium zugelassen

a. Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik im Umfang von 180

ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen,

setzungen

a. Anforderun-

gen an den

Bachelor-

abschluss

1. 1. 25-127

1

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b. Bachelorabschluss in Business Administration, Vertiefung Wirt-

schaftsinformatik, im Umfang von 180 ECTS-Credits mit mindes-

tens guten Leistungen. Von den 180 ECTS-Credits müssen mindes-

tens 40 ECTS-Credits aus dem Fachgebiet «Wirtschaftsinformatik»

stammen,

c. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studien-

gang im Umfang von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leis-

tungen. Von den 180 ECTS-Credits müssen mindestens 40 ECTS-

Credits aus dem Fachgebiet «Wirtschaftsinformatik» stammen.

2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der

Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. c.

3 Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die

nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznach-

weis bestehen.

4 Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.

5 Falls die verlangten ECTS-Credits für den Nachweis im Fach-

gebiet «Wirtschaftsinformatik» bei Studienbeginn noch nicht vorliegen,

kann das Studium dennoch begonnen werden. Die fehlenden Eingangs-

kompetenzen müssen im ersten und zweiten Semester nachgearbeitet

werden.

b. Zusätzliche

Zulassungs-

voraussetzungen

Endgültige

Abweisung an

einer anderen

Hochschule

4 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

a. in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Spra-

che zu folgen,

b. eine Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

2 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-

lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden,

wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei

der Studiengangleitung.

C. Module

Modulsprachen

Durchführung

1 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.

2 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten

Wahlpflichtmodul.

2

Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW

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D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

1 Für Leistungsnachweise in Form einer Projektarbeit und Nachbesserung

die Masterarbeit kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden,

wenn

a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder

mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» be-

wertet wird und

b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor-

sieht.

2 Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird der Leistungsnachweis

mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.

1 Expertinnen und Experten können zur Beurteilung von Expertinnen

Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Projekt- und Experten

arbeiten, herangezogen werden.

2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera-

tende Funktion.

7 1 Ein Modul ist bestanden, wenn

a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder

b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.

2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs-

nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende

oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.

3 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise des Mo-

duls nach Massgabe des Anhangs wiederholen. Die Studiengangleitung

legt Termine und Modalitäten fest.5

Bestehen und

Wiederholung

von Modulen

E. Studienabschluss und Masterdiplom

Das Studium ist bestanden, wenn

a. alle erforderlichen Module bestanden und

b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

Bestehens-

voraus-

setzungen

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Abschlussnote

Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach

ECTS-Credits gewichtet.

1. 1. 25-127

3

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Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW

Überzählige

ECTS-Credits

aus Wahlpflicht-

modulen

Titel

1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gel-

ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

a.

2 Die Studiengangleitung regelt,

ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche

Wahlpflichtmodule überzählig sind.

3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech-

nung der Abschlussnote herangezogen.

Der Masterstudiengang wird mit folgendem Titel abgeschlos-

sen: «Master of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik».

Aufhebung bis-

herigen Rechts

Übergangs-

bestimmung

vom 22. August

2019

F. Schlussbestimmungen

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den

Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften vom 14. Juni 2012.

Studierende, welche ihr Studium vor dem Herbstsemester

2020/2021 aufgenommen haben, schliessen dieses bis Ende Frühlings-

semester 2021 in der Kooperation und mit den Bestehensvoraussetzun-

gen der Kooperation ab. Im Übrigen gilt die Studienordnung vom 22. Au-

gust 2019.

4

1 OS 75, 44; Begründung siehe ABI 2019-11-01. Vom Fachhochschulrat geneh-

migt am 1. Oktober 2019.

2 Inkrafttreten: 1. April 2020.

3 LS 414.252.3.

4 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 20; ABI 2021-10-29). In Kraft seit

1. Februar 2022.

5 Fassung gemäss B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 20; ABI 2021-10-29). In Kraft seit

1. Februar 2022.

6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 519; ABI 2022-08-19). In Kraft seit

1. Januar 2023.

7 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 412; AB1 2024-09-27). In

Kraft seit 1. Dezember 2024.

Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW

Anhang4

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zur Studienordnung für den Masterstudiengang

Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengangs Wirtschafts-

informatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaf-

ten wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die

Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Bildung

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur

bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.

1. 1. 25-127

5

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