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Art. 9 : Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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Art. 9

1 Leistungsnachweise werden laufend erbracht.

2 In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeit-

lich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.

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