414.253.511
CH-ZH
Art. 9 : Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Art. 9
1 Leistungsnachweise werden laufend erbracht.
2 In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeit-
lich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.