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Art. 8 : Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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Art. 8

1 Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksich-

2 Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen,

die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen

Noten als überzählig weg.

Zeitpunkt

der Leistungs-

nachweise

Expertinnen

und Experten

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

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