414.253.511
CH-ZH
Art. 8 : Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Art. 8
1 Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksich-
2 Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen,
die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen
Noten als überzählig weg.
Zeitpunkt
der Leistungs-
nachweise
Expertinnen
und Experten
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise