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Art. 4 : Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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Art. 4

1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann Vollzeit- und

als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4

2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht

ein Regelstudienverlauf.

3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium oder umgekehrt ist

schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.

Teilzeitstudium

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