414.253.511
CH-ZH
Art. 4 : Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Art. 4
1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann Vollzeit- und
als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4
2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht
ein Regelstudienverlauf.
3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium oder umgekehrt ist
schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Teilzeitstudium