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Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

23 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (23)

Gesetzestext (23 Artikel)

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an

der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Bachelorstudiengang in

Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Anhang

genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann Vollzeit- und

als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4

2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht

ein Regelstudienverlauf.

3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium oder umgekehrt ist

schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.

Teilzeitstudium

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden Anrechnung

während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

von Credits

1. 1. 23-119

1

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B. Zulassung zum Studium

Eignungs-

abklärung

1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungs-

abklärung bestehen.

2 Die Eignungsabklärung prüft kognitive, persönliche, emotionale,

soziale und motivationale Kompetenzen.

3 Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und

entscheidet über die definitive Zulassung.

4 Die Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

3 Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fach-

bereich und auf derselben Studienstufe endgültig abgewiesen wurden,

werden nicht zum Bachelorstudium zugelassen.

Endgültige

Abweisung an

einer anderen

Hochschule

Angebot

Überzählige

Wahl- und

Wahlpflicht-

module

C. Module

Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus

Pflichtmodulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen.

tigt.

1 Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksich-

2 Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen,

die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen

Noten als überzählig weg.

Zeitpunkt

der Leistungs-

nachweise

Expertinnen

und Experten

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

1 Leistungsnachweise werden laufend erbracht.

2 In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeit-

lich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.

1 Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin

oder eines Experten statt.

2 Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und führen ein

Stichwortprotokoll. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prü-

fung.

2

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4 1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit Nach-

kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden, wenn besserungen

a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder

mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» be-

wertet wird und

b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor-

sieht.

2 Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird der Leistungsnachweis

mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.

4 Für andere Formen von Leistungsnachweisen können ein- Nachprüfungen

malige Nachprüfungen angeboten werden, wenn

a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder

mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» be-

wertet wird und

b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vor-

sieht.

1 Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesse- Besuch

rung oder der Nachprüfung des vorangehenden Moduls besucht wer- von Anschluss-

den. modulen

2 Wird auf eine Nachbesserung oder eine Nachprüfung verzichtet,

ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wieder-

holung des vorangehenden Moduls möglich.

1 Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden: Wiederholung

a.4 Module mit einer Bewertung unter 3,50,

b. Module mit dem Prädikat «nicht bestanden»,

c. Module nach einer erfolglosen Nachbesserung oder einer erfolg-

losen Nachprüfung,

d. Module, bei denen auf eine Nachbesserung oder auf eine Nachprü-

fung verzichtet wurde.

2 Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls

zu wiederholen.

4 1 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach Erreichen Bachelorarbeit

von 90 Credits begonnen werden.

den.

2 Die Bachelorarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben wer-

3 Das Modul Bachelorarbeit kann sich über zwei Semester erstre-

cken.

1. 1. 23-119

3

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Praktikum

4 1 Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der

im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.

2 Mit dem Praktikum kann frühestens nach Erreichen von 120 Cre-

dits begonnen werden.

3 Die Studienleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von

Abs. 2 zulassen.

Titel

Abschluss des

Studiums

Abschlussnote

Genehmigung

und

Inkrafttreten

Übergangs-

bestimmungen

E. Studienabschluss und Bachelordiplom

6 Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Sci-

ence ZHAW in Angewandter Psychologie» abgeschlossen.

Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn 180 Credits in

den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wur-

den.

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt

sämtlicher Noten in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Die Note der

Bachelorarbeit sowie die Noten von höchstens fünf weiteren Pflicht-

modulen gemäss Anhang werden doppelt gewichtet.

F. Schlussbestimmungen

1 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch

den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.

2 Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studien-

gänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. Au-

gust 2005.

1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/

2010 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studien- und Prüfungs-

ordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte

Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.

2 Studierende, die bis Ende Herbstsemester 2014/15 das Studium

nicht abgeschlossen haben, werden ab diesem Zeitpunkt für das wei-

tere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung

regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.

4

Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511

G. Übergangsbestimmung vom 23. Februar 20173

3 1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2017/

2018 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt bereits Credits aus Mo-

dulen der Vertiefungsrichtungen erworben haben, setzen das Studium

nach den Studienmodellen und Vertiefungen gemäss der vor der Än-

derung vom 23. Februar 2017 geltenden Regelung fort und schliessen

mit jenen Vertiefungstiteln ab.

2 Studierende, die ihr Studium bis zum Ende des Herbstsemesters

2018/2019 nicht abgeschlossen haben, werden der Studienordnung ge-

mäss Änderung vom 23. Februar 2017 unterstellt und schliessen ihr Stu-

dium mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Angewandter Psy-

chologie» ab.

1 OS 64, 420. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.

2 LS 414.252.3.

3 Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABI 2017-04-07). In Kraft

seit 1. Juni 2017.

4 Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABI 2017-04-07). In Kraft

seit 1. Juni 2017.

5 Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABI 2017-04-07). In

Kraft seit 1. Juni 2017.

6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 506; ABI 2022-08-19). In Kraft seit

1. Januar 2023.

1. 1. 23-119

5

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Anhang³

zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang

in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in An-

gewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte

Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS)

noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann

bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Bildung

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur

bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.

6

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