Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Inhaltsübersicht (23)
Gesetzestext (23 Artikel)
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Bachelorstudiengang in
Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Anhang
genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
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1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann Vollzeit- und
als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4
2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht
ein Regelstudienverlauf.
3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium oder umgekehrt ist
schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Teilzeitstudium
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden Anrechnung
während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
von Credits
1. 1. 23-119
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B. Zulassung zum Studium
Eignungs-
abklärung
1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungs-
abklärung bestehen.
2 Die Eignungsabklärung prüft kognitive, persönliche, emotionale,
soziale und motivationale Kompetenzen.
3 Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und
entscheidet über die definitive Zulassung.
4 Die Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
3 Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fach-
bereich und auf derselben Studienstufe endgültig abgewiesen wurden,
werden nicht zum Bachelorstudium zugelassen.
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
Angebot
Überzählige
Wahl- und
Wahlpflicht-
module
C. Module
Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus
Pflichtmodulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen.
tigt.
1 Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksich-
2 Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen,
die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen
Noten als überzählig weg.
Zeitpunkt
der Leistungs-
nachweise
Expertinnen
und Experten
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
1 Leistungsnachweise werden laufend erbracht.
2 In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeit-
lich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.
1 Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin
oder eines Experten statt.
2 Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und führen ein
Stichwortprotokoll. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prü-
fung.
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Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511
4 1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit Nach-
kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden, wenn besserungen
a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» be-
wertet wird und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor-
sieht.
2 Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird der Leistungsnachweis
mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.
4 Für andere Formen von Leistungsnachweisen können ein- Nachprüfungen
malige Nachprüfungen angeboten werden, wenn
a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» be-
wertet wird und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vor-
sieht.
1 Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesse- Besuch
rung oder der Nachprüfung des vorangehenden Moduls besucht wer- von Anschluss-
den. modulen
2 Wird auf eine Nachbesserung oder eine Nachprüfung verzichtet,
ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wieder-
holung des vorangehenden Moduls möglich.
1 Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden: Wiederholung
a.4 Module mit einer Bewertung unter 3,50,
b. Module mit dem Prädikat «nicht bestanden»,
c. Module nach einer erfolglosen Nachbesserung oder einer erfolg-
losen Nachprüfung,
d. Module, bei denen auf eine Nachbesserung oder auf eine Nachprü-
fung verzichtet wurde.
2 Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls
zu wiederholen.
4 1 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach Erreichen Bachelorarbeit
von 90 Credits begonnen werden.
den.
2 Die Bachelorarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben wer-
3 Das Modul Bachelorarbeit kann sich über zwei Semester erstre-
cken.
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Praktikum
4 1 Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der
im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.
2 Mit dem Praktikum kann frühestens nach Erreichen von 120 Cre-
dits begonnen werden.
3 Die Studienleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von
Abs. 2 zulassen.
Titel
Abschluss des
Studiums
Abschlussnote
Genehmigung
und
Inkrafttreten
Übergangs-
bestimmungen
E. Studienabschluss und Bachelordiplom
6 Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Sci-
ence ZHAW in Angewandter Psychologie» abgeschlossen.
Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn 180 Credits in
den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wur-
den.
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt
sämtlicher Noten in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Die Note der
Bachelorarbeit sowie die Noten von höchstens fünf weiteren Pflicht-
modulen gemäss Anhang werden doppelt gewichtet.
F. Schlussbestimmungen
1 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch
den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.
2 Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studien-
gänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. Au-
gust 2005.
1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/
2010 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studien- und Prüfungs-
ordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte
Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.
2 Studierende, die bis Ende Herbstsemester 2014/15 das Studium
nicht abgeschlossen haben, werden ab diesem Zeitpunkt für das wei-
tere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung
regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
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Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511
G. Übergangsbestimmung vom 23. Februar 20173
3 1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2017/
2018 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt bereits Credits aus Mo-
dulen der Vertiefungsrichtungen erworben haben, setzen das Studium
nach den Studienmodellen und Vertiefungen gemäss der vor der Än-
derung vom 23. Februar 2017 geltenden Regelung fort und schliessen
mit jenen Vertiefungstiteln ab.
2 Studierende, die ihr Studium bis zum Ende des Herbstsemesters
2018/2019 nicht abgeschlossen haben, werden der Studienordnung ge-
mäss Änderung vom 23. Februar 2017 unterstellt und schliessen ihr Stu-
dium mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Angewandter Psy-
chologie» ab.
1 OS 64, 420. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.
2 LS 414.252.3.
3 Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABI 2017-04-07). In Kraft
seit 1. Juni 2017.
4 Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABI 2017-04-07). In Kraft
seit 1. Juni 2017.
5 Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABI 2017-04-07). In
Kraft seit 1. Juni 2017.
6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 506; ABI 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
1. 1. 23-119
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Anhang³
zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang
in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in An-
gewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS)
noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann
bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.
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