Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneurship for Regenerative Food Systems an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Inhaltsübersicht (19)
Gesetzestext (19 Artikel)
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ den Masterstudiengang in Pre-
neurship for Regenerative Food Systems (PREFS) des Departements
Life Sciences und Facility Management.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu Modulen, Mo- Anhang
dulgruppen, Modultypen oder Anzahl ECTS-Credits pro Modul wer-
den in einem Anhang geregelt.
1 Das Masterstudium wird als Teilzeitstudium angeboten.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von
90 ECTS-Credits.
Studienform
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits Anrechnung
werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerech- von ECTS-
net.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
Credits
B. Zulassung zum Studium
1 Zum Masterstudium wird zugelassen, wer einen Bachelor- Voraus-
abschluss von 180 ECTS-Credits oder einen gleichwertigen Hochschul- setzungen
abschluss erworben hat.
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Eignungs-
abklärung
Auflagen und
Arbeitswelt-
erfahrung
2 Die Studienanwärterinnen und -anwärter müssen ausserdem ein
Standortgespräch absolvieren.
3 Im Standortgespräch setzen sich die Studienanwärterinnen und
-anwärter mit den Zielen und Anforderungen des Studiengangs aus-
einander. Einzelheiten zum Standortgespräch werden im Anhang gere-
gelt.
4 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen
gemäss § 5 müssen eine Eignungsabklärung bestehen
a. Bachelorabschluss oder gleichwertiger Hochschulabschluss in einem
Fachgebiet gemäss Anhang, dessen Abschlussnote weniger als 4,75
gemäss Schweizer Notensystem (6–1) beträgt,
b. Bachelorabschluss oder gleichwertiger Hochschulabschluss ausser-
halb der Fachgebiete gemäss Anhang.
2 Details zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Eignungsabklärung
sind im Anhang geregelt.
3 Den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Eignungsabklärung
durchlaufen müssen, wird bei positivem Aufnahmeentscheid während
der nächsten zwei Jahre ein Studienplatz zur Verfügung gestellt. Nach
Ablauf dieser Frist ist das gesamte Zulassungsverfahren erneut zu durch-
laufen.
1 Für Studienanwärterinnen und -anwärter, welche die Zu-
lassungsbedingungen nicht vollständig erfüllen, kann die Studiengang-
leitung zusätzliche Auflagen in der Form von abgestimmten Kompe-
tenznachweisen oder Ergänzungsleistungen im Rahmen von höchstens
20 ECTS-Credits vorsehen. Diese müssen spätestens im Verlauf des
ersten Studienjahres des Masterstudiums erbracht werden.
2 Bei fachfremden Abschlüssen gemäss § 6 Abs. 1 lit. b kann Arbeits-
erfahrung im Bereich Agro Food von höchstens zwölf Monaten ver-
langt werden. Die Studiengangleitung entscheidet über den Umfang.4
Durchführung
C. Module
Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimm-
ten Wahlpflicht- oder Wahlmodul.
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D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
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1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit Modulangebot
kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder
mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» be-
wertet wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor-
sieht.
2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 oder dem
Prädikat «bestanden» bewertet.
durchgeführt
vom Studien-
gang PREFS
a. Nach-
besserung
Für einzelne Leistungsnachweise können Nachprüfungen an- b. Nachprüfung
geboten werden, wenn es die Modulbeschreibung vorsieht.
1 Mündliche Prüfungen finden unter Beizug von Expertin- c. Expertinnen
nen und Experten statt.
und Experten
2 Die Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und achten
auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
3 Die Bewertung erfolgt einvernehmlich mit der oder dem prüfen-
den Dozierenden.
4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prü-
fenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.
1 Der Masterstudiengang wird mit einer Master Thesis basie- d. Master Thesis
rend auf dem bearbeiteten Agro Food Project abgeschlossen. Über
begründete Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.
2 Die Master Thesis ist eine eigenständige Arbeit und muss als Ein-
zelarbeit geleistet werden.
3 Mit der Master Thesis kann ab dem zweiten Semester begonnen
werden.
teilt.
4 Die Master Thesis wird von zwei Expertinnen oder Experten beur-
5 Für Leistungsnachweise in der Master Thesis kann eine Nachbesse-
rung erbracht werden, wenn die Gesamtbeurteilung zwischen 3,50 und
3,99 liegt. Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,00 er-
teilt. Wurde die Master Thesis mit der Note 3,49 oder tiefer bewertet
oder wird die nachgebesserte Master Thesis erneut als ungenügend be-
urteilt, muss sie wiederholt werden.
1 Wer ein Modul nicht besteht, muss die nicht bestandenen e. Wiederholung
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
2 Die Bewertungen der bestandenen Leistungsnachweise werden für
die Beurteilung des Moduls übernommen.
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Preneurship for Regenerative Food Systems – ZHAW
Bei Modulen, die von anderen Studiengängen durchgeführt
werden, gilt für Nachbesserungen und Nachprüfungen, für Expertin-
nen und Experten sowie für Wiederholungen von nicht bestandenen
Modulen die Regelung dieser Studiengänge.
Modulangebot
durchgeführt
von anderen
Studiengängen
Bestehens-
voraus-
setzungen
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Das Masterstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn
a. die gemäss Anhang zu belegenden Module bestanden sind,
b. die Master Thesis bestanden ist und
c. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Abschlussnote
a. allgemeins
1 Die Abschlussnote errechnet sich aus den Noten der Mo-
dule der Modulkategorien «Agro Food Project» und «Master Thesis».
2 Die Abschlussnote setzt sich wie folgt zusammen
a. 50% Agro Food Project,
b. 50% Master Thesis.
b. ECTS-Credits
aus Wahlpflicht-
modulen
6 1 Es können überzählige Wahlpflichtmodule belegt werden,
sofern dies im Anhang vorgesehen ist.
2 Alle überzähligen Wahlpflichtmodule fliessen in die allfällige Modul-
gruppennote und die Abschlussnote ein, soweit dies gemäss § 16 vorge-
sehen ist.
Abschluss-
bericht
Titel
1 Die Studierenden erhalten einen Bericht, der ihre Leistun-
gen und ihre Entwicklung während des Studiums aufzeigt.
2 Der Bericht wird von der Studiengangleitung bewilligt.
4 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science
ZHAW in Preneurship for Regenerative Food Systems» abgeschlossen.
4
1 OS 76, 275; Begründung siehe ABI 2021-06-25.
2 Inkrafttreten: 1. September 2021.
3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 502; ABI 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
5 Eingefügt durch B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 502; AB1 2022-08-19). In Kraft seit
1. April 2023.
6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 502; ABI 2022-08-19). In Kraft seit
1. April 2023.
Preneurship for Regenerative Food Systems – ZHAW
Anhang⁴
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zur Studienordnung für den Masterstudiengang
in Preneurship for Regenerative Food Systems an der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Preneur-
ship for Regenerative Food Systems an der Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessamm-
lung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen.
Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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