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Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

19 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (19)

Gesetzestext (19 Artikel)

1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der

ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ den Masterstudiengang Hebamme

des Departements Gesundheit.

2...5

Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zum Zulas- Anhang

sungsverfahren, zur Eignungsabklärung, zu den zu belegenden Modu-

len und den zu erreichenden Credits sowie zur Masterthesis werden in

einem Anhang geregelt.

1 Der Masterstudiengang Hebamme kann als Vollzeit- und Studienform

als Teilzeitstudium angeboten werden.

2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits.

3 Studierende im Teilzeitstudium sollen in der Regel Module im

Umfang von durchschnittlich 15 Credits pro Semester belegen.

und

Studiendauer

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden Anrechnung

während sieben Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

von Credits

1. 1. 23-119

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Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW

B. Zulassung zum Studium

Zulassungs-

bedingungen

a. Allgemein

b. Besondere

Zulassung

c. Aufnahme-

prüfung fach-

liche Eignung

Endgültige

Abweisung an

einer anderen

Hochschule

Module

Überzählige

Credits aus

Wahl- oder

Wahlpflicht-

modulen

1 Zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber

mit einem Abschluss Bachelor Hebamme und Berufsbefähigung Heb-

amme mit einer Note von mindestens 5 gemäss Schweizer Notensys-

tem (6-1); über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.

2 Bewerberinnen und Bewerber, die keine dieser Voraussetzungen

erfüllen, können in einem Äquivalenzverfahren geprüft werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Äquivalenzver-

fahren geprüft werden, müssen im Besitz eines anerkannten Abschlus-

ses als diplomierte Hebamme sein und zusätzlich eine im Umfang und

Inhalt dem Bachelor Hebamme vergleichbare Fortbildung erfolgreich

abgeschlossen haben. Diese schliesst insbesondere wissenschaftliches

Arbeiten, klinisches Assessment und Englischkenntnisse ein.

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1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Aufnahme-

prüfung fachliche Eignung durchlaufen.

2 Details zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Aufnahmeprüfung

fachliche Eignung werden im Anhang festgelegt.

3 Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Aufnahme-

prüfung fachliche Eignung voraus.

Personen, die an einer anderen Fachhochschule in einem in-

haltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wur-

den, werden nicht zum Studium zugelassen.

C. Studium

1 Überzählige Module bzw. Credits werden nicht berück-

sichtigt. Massgebend sind die zuerst absolvierten Module.

2 Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen

jene mit den schlechteren Noten als überzählig weg.

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Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW

D. Leistungsnachweise

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1 Für Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Arbei- Nachbesserung

ten kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn

a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 bewer-

tet wurde und

b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor-

sieht.

2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 bewertet.

1 Für einzelne Leistungsnachweise können Nachprüfungen Nachprüfungen

angeboten werden.

2 Folgende Leistungsnachweise können einmal nachgeprüft werden,

wenn es die Modulbeschreibung vorsieht

a. Leistungsnachweise von ungenügenden Einzelmodulen,

b. Leistungsnachweise von ungenügenden Modulen in nicht bestan-

denen Modulgruppen.

1 Mündliche und praktische Nachprüfungen finden unter Expertinnen

Beizug von Expertinnen und Experten statt.

2 Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung

erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.

3 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der

prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.

und Experten

1 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Wiederholung

Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.

2 Die Noten der bestandenen Leistungsnachweise werden für die

Beurteilung des Moduls übernommen.

E. Masterthesis

1 Mit der Masterthesis kann frühestens nach Abschluss von Masterthesis

Lernleistungen im Umfang von 30 Credits begonnen werden.

2 Kriterien für die Zulassung und Einzelheiten zur Masterthesis

werden im Anhang und in der Modulbeschreibung geregelt.

3 Die Masterthesis darf sich über zwei Semester erstrecken. Über

Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.

1. 1. 23-119

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F. Studienabschluss und Masterdiplom

Bestehens-

voraussetzungen

Titel

Abschlussnote

Das Studium gilt als bestanden, wenn

a. alle im Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind,

b. 90 Credits erreicht sind.

6 Der Masterstudiengang Hebamme wird mit dem Titel «Mas-

ter of Science ZHAW Hebamme» abgeschlossen.

Module zusammen.

2 Die Noten werden nach der Anzahl Credits eines Moduls gewich-

tet.

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1 OS 72, 152; Begründung siehe AB12017-02-17. Vom Fachhochschulrat geneh-

migt am 7. Februar 2017.

2 Inkrafttreten: 1. April 2017.

3 LS 414.252.3.

4 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 22; ABI 2018-12-07). In Kraft

seit 1. Februar 2019.

5 Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 22; ABI 2018-12-07). In

Kraft seit 1. Februar 2019.

6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 495; AB1 2022-08-19). In Kraft seit

1. Januar 2023.

Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW

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Anhang

zur Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme

an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme

an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder

in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Lose-

blattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Bildung

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur

bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.

1. 1. 23-119

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