Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Inhaltsübersicht (19)
Gesetzestext (19 Artikel)
1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der
ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ den Masterstudiengang Hebamme
des Departements Gesundheit.
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Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zum Zulas- Anhang
sungsverfahren, zur Eignungsabklärung, zu den zu belegenden Modu-
len und den zu erreichenden Credits sowie zur Masterthesis werden in
einem Anhang geregelt.
1 Der Masterstudiengang Hebamme kann als Vollzeit- und Studienform
als Teilzeitstudium angeboten werden.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits.
3 Studierende im Teilzeitstudium sollen in der Regel Module im
Umfang von durchschnittlich 15 Credits pro Semester belegen.
und
Studiendauer
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden Anrechnung
während sieben Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
von Credits
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Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW
B. Zulassung zum Studium
Zulassungs-
bedingungen
a. Allgemein
b. Besondere
Zulassung
c. Aufnahme-
prüfung fach-
liche Eignung
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
Module
Überzählige
Credits aus
Wahl- oder
Wahlpflicht-
modulen
1 Zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber
mit einem Abschluss Bachelor Hebamme und Berufsbefähigung Heb-
amme mit einer Note von mindestens 5 gemäss Schweizer Notensys-
tem (6-1); über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
2 Bewerberinnen und Bewerber, die keine dieser Voraussetzungen
erfüllen, können in einem Äquivalenzverfahren geprüft werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Äquivalenzver-
fahren geprüft werden, müssen im Besitz eines anerkannten Abschlus-
ses als diplomierte Hebamme sein und zusätzlich eine im Umfang und
Inhalt dem Bachelor Hebamme vergleichbare Fortbildung erfolgreich
abgeschlossen haben. Diese schliesst insbesondere wissenschaftliches
Arbeiten, klinisches Assessment und Englischkenntnisse ein.
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1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Aufnahme-
prüfung fachliche Eignung durchlaufen.
2 Details zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Aufnahmeprüfung
fachliche Eignung werden im Anhang festgelegt.
3 Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Aufnahme-
prüfung fachliche Eignung voraus.
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Personen, die an einer anderen Fachhochschule in einem in-
haltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wur-
den, werden nicht zum Studium zugelassen.
C. Studium
Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang
werden im Anhang geregelt.
1 Überzählige Module bzw. Credits werden nicht berück-
sichtigt. Massgebend sind die zuerst absolvierten Module.
2 Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen
jene mit den schlechteren Noten als überzählig weg.
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Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW
D. Leistungsnachweise
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1 Für Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Arbei- Nachbesserung
ten kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 bewer-
tet wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor-
sieht.
2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 bewertet.
1 Für einzelne Leistungsnachweise können Nachprüfungen Nachprüfungen
angeboten werden.
2 Folgende Leistungsnachweise können einmal nachgeprüft werden,
wenn es die Modulbeschreibung vorsieht
a. Leistungsnachweise von ungenügenden Einzelmodulen,
b. Leistungsnachweise von ungenügenden Modulen in nicht bestan-
denen Modulgruppen.
1 Mündliche und praktische Nachprüfungen finden unter Expertinnen
Beizug von Expertinnen und Experten statt.
2 Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung
erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
3 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der
prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.
und Experten
1 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Wiederholung
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
2 Die Noten der bestandenen Leistungsnachweise werden für die
Beurteilung des Moduls übernommen.
E. Masterthesis
1 Mit der Masterthesis kann frühestens nach Abschluss von Masterthesis
Lernleistungen im Umfang von 30 Credits begonnen werden.
2 Kriterien für die Zulassung und Einzelheiten zur Masterthesis
werden im Anhang und in der Modulbeschreibung geregelt.
3 Die Masterthesis darf sich über zwei Semester erstrecken. Über
Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
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3
414.253.235 Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW
F. Studienabschluss und Masterdiplom
Bestehens-
voraussetzungen
Titel
Abschlussnote
Das Studium gilt als bestanden, wenn
a. alle im Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind,
b. 90 Credits erreicht sind.
6 Der Masterstudiengang Hebamme wird mit dem Titel «Mas-
ter of Science ZHAW Hebamme» abgeschlossen.
Module zusammen.
2 Die Noten werden nach der Anzahl Credits eines Moduls gewich-
tet.
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1 OS 72, 152; Begründung siehe AB12017-02-17. Vom Fachhochschulrat geneh-
migt am 7. Februar 2017.
2 Inkrafttreten: 1. April 2017.
3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 22; ABI 2018-12-07). In Kraft
seit 1. Februar 2019.
5 Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 22; ABI 2018-12-07). In
Kraft seit 1. Februar 2019.
6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 495; AB1 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW
414.253.235
Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme
an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme
an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder
in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Lose-
blattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.
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